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Solarpflicht und Windkraft-Förderung:

NRW plant Änderungen in der Landesbauordnung 2024

Autor:Cornelius Ober|Veröffentlicht am:14. Juni 2023|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Solarpflicht und Windkraft-Förderung: NRW plant Änderungen in der Landesbauordnung 2024

Die NRW-Landesregierung plant mit der neuen Landesbauordnung 2024, eine Solaranlagenpflicht für Neubauten einzuführen und den Ausbau von Windkraftanlagen zu erleichtern. Oppositionelle Stimmen kritisieren die häufigen Änderungen, während die Cornelius Ober GmbH ihre Unterstützung für Bauherren in der Umsetzung der neuen Vorschriften anbietet.

  1. NRW plant Solaranlagenpflicht für Neubauten ab 2024.
  2. Einführung von Änderungen für den Ausbau von Windkraftanlagen und Einschränkungen für Schottergärten.
  3. Änderungen betreffen auch Wärmepumpen, Wasserstoffanlagen und Baugenehmigungsverfahren.
  4. Opposition äußert Kritik an häufigen Novellierungen der Landesbauordnung.
  5. Cornelius Ober GmbH bietet Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Energieeffizienzmaßnahmen.

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Solaranlage auf einem Neubau

Eine Solaranlagenpflicht für Neubauten könnte es in naher Zukunft deutschlandweit geben (Symbolbild).

In NRW soll das Baurecht erneut an mehreren Stellen geändert werden. Ein Grund dafür ist die Energiewende. Durch die Änderungen soll es zu Erleichterungen beim Ausbau von Wind- und Sonnenenergie kommen. Für die Errichtung von Neubauten soll eine Solarenergiepflicht eingeführt werden. Gleichzeitig soll es ein noch deutlicheres Verbot von Schottergärten geben. Die NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) stellte vor wenigen Tagen die Eckpunkte der geplanten neuen Landesbauordnung vor. Der Gesetzentwurf wurde vom Landeskabinett bereits beschlossen und wird nun ins Parlament eingebracht. Am 01. Januar 2024 soll es in Kraft treten.

In der neuen Landesbauverordnung ist unter anderem festgeschrieben, dass für neu errichtete Nichtwohngebäude ab dem 01. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gilt. Für neu errichtete Wohngebäude gelte die Solaranlagenpflicht dann ab dem Jahr darauf, also dem 01. Januar 2025. Entscheidend sei der Tag des Eingangs des Bauantrags. Schon heute bestücken die meisten Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern ihre Dächer freiwillig mit einer Photovoltaikanlage.

Im Übrigen soll auch mehr Dachfläche für die Photovoltaikanlagen nutzbar sein. So entfallen der halbe Meter Auftrittsfläche für die Feuerwehr und die Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken. Wird ein älteres Dach vollständig erneuert, ist hier ab dem 01. Januar 2025 die Installation einer Solaranlage Pflicht. Auch hier werden sich wahrscheinlich auch schon vorher viele Bauherren freiwillig für eine Solaranlage entscheiden.

Die Opposition äußerte sich kritisch zur neuen Landesbauordnung. So erklärte der baupolitische Sprecher der SPD, Sebastian Watermeier: „Auch die fünfte Novelle der Landesbauordnung in sechs Jahren ist kein großer Wurf.“ Bis zum jetzigen Zeitpunkt seien von den vorherigen Novellen noch nicht alle Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten. Man gehe davon aus, dass auch das fünfte Update keinen Impuls zur Kostensenkung und zur Planungsbeschleunigung im Wohnungsbau ausstrahlen werde.

Diese Änderungen sind ebenfalls geplant

Im Entwurf ist ein vereinfachtes Verfahren für Windkraftanlagen vorgesehen. Hier soll beim Baurecht nur noch die EU-Maschinenrichtlinie als Vorgabe gelten. Weitere, über das EU-Recht hinausgehende Vorgaben, soll es im Baurecht des Landes NRW nicht mehr geben. Im Entwurf sind neue Regelungen zum Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden enthalten, diese müssen jetzt nur noch bei 30 Prozent ihrer Höhe liegen (bisher 50 Prozent).

Des Weiteren ist eine Präzisierung des Verbots von Schottergärten geplant. Bereits heute kann die Bauaufsicht den Rückbau der Steinwüsten anordnen, so NRW-Bauministerin Scharrenbach. Gerade bei immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen müssten Gartenflächen wasseraufnahmefähig bleiben.

Geplante Änderungen bei Wärmepumpen, Wasserstoffanlagen und Baugenehmigungen

Bei Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken mehr geben. Die Pumpen müssen leise arbeiten, denn die Lärmvorgaben bleiben gleich. Kleinere Anlagen, die der Herstellung von Wasserstoff dienen, sollen dem Baurecht nicht unterstehen. Sie sollen „verfahrensfrei“ sein, sofern der Wasserstoff nur dem Eigenverbrauch dient. Gleiches gelte auch für Gasspeicher mit einem Volumen von bis zu 20 Kilogramm.

Auch beim Baugenehmigungsverfahrungen sind Erleichterungen vorgesehen. So können einfachste Bauanträge per E-Mail eingereicht werden. Der Umbau und die Umnutzung älterer Gebäude soll ebenfalls vereinfacht werden. Des Weiteren möchte man das Bauen mit Holz unterstützen. Auch neue Bau- und Wohnformen sollen nun erprobt werden können.

Unsere Dienstleistungen

Die Cornelius Ober GmbH unterstützt private Bauherren, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Behören als Energieeffizienz-Experte in NRW und den anderen Bundesländern bei der Auswahl der passenden Solaranlage, bei der Planung, dem Neubau und der Sanierung Ihrer Wohnimmobilie oder Ihres Nichtwohngebäudes.

Sie interessieren sich für das Thema Photovoltaik- oder Solaranlage? Egal ob Privatanwender, Unternehmen oder Stadt/Kommune, unsere KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater informieren Sie Hersteller-neutral zu allen Möglichkeiten rund um Fördermittel, Planung und Größe der PV-Anlage und vieles mehr. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

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