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5. November 2015/0 Kommentare/von Cornelius Ober

Mehrheit der Deutschen steht Einbau von Smart Metern misstrauisch gegenüber

Energiepolitik Deutschland

In Deutschland sprechen sich Unternehmen und Privatpersonen mehrheitlich gegen eine Pflicht zum Einbau von Smart Metern aus. Das ergab eine aktuelle Studie unter 2000 Befragten. 

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge, sprechen sich 60 Prozent der Befragten gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Einbau von intelligenten Stromzählern – den sogenannten Smart Metern – aus. Nur rund ein Drittel von 2.000 Befragten ist der Meinung, mit einem Smart Meter die Energiekosten zu senken, so ein weiteres Ergebnis der vom Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick in Auftrag gegebener Umfrage. Etwa 90 Prozent der Befragten können zudem mit dem Begriff „Smart Meter“ nichts anfangen, hier bedarf es einer Erläuterung.

Für die Smart Meter hat das BMWi im September eine schrittweise Einführung ab 2017 geplant.

Der LichtBlick Geschäftsführer Energiewirtschaft, Gero Lücking, äußerte sich dahin gehend, dass die Verbraucher zu Recht erhebliche Zweifel hegen, „ob ihnen intelligente Zähler helfen, Strom und Geld zu sparen.

Die Faktenlage

Smart-MeterAm 04. November 2015 beschloss die Bundesregierung das „Gesetz über die Digitalisierung der Energiewende“. Dieses beinhaltet, dass Stromkunden, die einen Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) verzeichnen, zum Einbau der intelligenten Stromzähler (Smart Meter) verpflichtet werden. Hierbei dürfte es sich meist um Großunternehmen oder um energieintensive KMU handeln. Auch Erzeuger mit einer Leistung von 7 kWh oder mehr werden ab 2017 zum Einbau der Stromzähler verpflichtet.

Erst ab dem Jahr 2020 ist der Einbau von Smart Metern ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh verpflichtend. Die meisten Haushalte werden allerdings diesen Verbrauch kaum erreichen, liegt deren durchschnittlicher Verbrauch doch gerade einmal bei 3.500 kWh. Selbstverständlich können sich aber auch private Haushalte für den Einbau eines Smart Meters entscheiden. Die Kosten für den Einbau müssen generell vom Unternehmen oder vom privaten Haushalt getragen werden, allerdings gelten hier Preisobergrenzen. So dürfen die Kosten die möglichen Einsparungen nicht überschreiten.

Deshalb sei es kein Wunder, dass die Mehrheit dem Gesetzentwurf misstrauisch gegenübertritt. Außerdem empfiehlt sich vor dem Kauf die Beratung durch einen Energieberater um mögliche Förderungen in Erfahrung zu bringen. Die Cornelius Ober GmbH bietet hier die Möglichkeit für ein anfangs kostenloses Beratungsgespräch.

Datenschutz

Die durch Smart Meter gewonnenen Daten werden natürlich erfasst, der Datentransfer steigt somit. Das Gesetz beinhaltet deshalb auch strenge Vorschriften zum Schutz und zur Sicherheit der Verbraucherdaten. Aus diesem Grund wurde das Gesetz um ein mehrere Hundert Seiten umfassendes Paket ergänzt, welches die technischen Richtlinien und Schutzprofile des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) enthält. Es ist vorgesehen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nur solche Systeme zum Einsatz kommen dürfen, die die Vorgaben erfüllen.

Besonders hervorzuheben ist, dass für private Haushalte keine Pflicht zur Datenübertragung besteht. Die Übertragung der Daten erfolgt generell verschlüsselt. Zugleich ist im Gesetz geregelt, welcher Personenkreis unter welchen Voraussetzungen Zugriff auf die Daten haben darf.

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