Kommunale Wärmeplanung kann zusätzliche Einnahmequelle für Landwirte werden

Symbolbild einer Biogasanlage im Kontext der kommunalen Energieplanung
Die deutsche kommunale Wärmeplanung fokussiert auf Erneuerbare Energiequellen, wodurch Landwirte große Chancen als Energielieferanten, insbesondere für Biogas und Holz, sehen. Ab 2030 sollen Wärmenetze signifikant erneuerbare Energien nutzen. Landwirte im ländlichen Raum profitieren besonders.

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  • Kommunale Wärmeplanung mit Erneuerbaren Energiequellen.
  • Potenzial für Landwirte durch Biogas und Holz.
  • Städte > 100.000 Einwohner: Wärmeplanung bis 30. Juni 2026.
  • Ab 2030: Mindestens 30% Wärme aus erneuerbaren Energien.
  • Neue Wärmenetze: 65% Erneuerbare Energie ab 2024.

Die Kommunen in Deutschland sind verpflichtet, eine flächendeckende Wärmeplanung vorzunehmen. Hierbei müssen sie hauptsächlich Erneuerbare Energiequellen berücksichtigen. Dies bietet für Landwirte große Chancen, als Energielieferant tätig zu werden, denn das Potenzial für Biogas und Holz ist groß.

Symbolbild einer Biogasanlage im Kontext der kommunalen Energieplanung
Biogasanlage als Schlüssel zur kommunalen Wärmeplanung der Zukunft. (Symbolbild)

Bis zum 30. Juni 2026 sind Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung auszuarbeiten. Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dazu bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Ab dem Jahr 2030 müssen diese Wärmenetze mit mindestens 30 Prozent und ab 2045 sogar komplett mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Derzeit sind es nur ungefähr 20 Prozent der Fernwärme, welche aus Erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Vor allem im ländlichen Raum mit kleineren Wärmenetzen bietet dies Chancen für Landwirte als Energielieferanten.

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Neue Wärmenetze müssen Wärme aus 65 Prozent Erneuerbaren Energien einspeisen

Da schon ab 2024 in jedem neuen Wärmenetz 65 Prozent der Nettowärme aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen, rechnen Experten mit einem kräftigen Impuls für die Bioenergie. Von Nachteil ist bisher allerdings, dass der Anteil aus Biomasse in Wärmenetzen mit mehr als 20 km Länge höchstens 35 Prozent betragen darf, ab 50 km Länge sind es sogar nur 25 Prozent. Für Wärmenetze von weniger als 20 km Länge gilt keine Begrenzung des Biomasseanteils. Deshalb schätzen Experten, dass gerade im ländlichen Raum die meisten Fernwärmenetze nicht vom Biomassedeckel betroffen sein sollten.

Die Deckelung des Biomasseanteils

Mit der Deckelung des Biomasseanteils möchte die Bundesregierung negative Auswirkungen auf Naturschutz und den Grünlandbestand vermeiden. Der Hauptstadtverband Bioenergie spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Deckelung und für eine ersatzlose Streichung aus. Der Hauptstadtverband Biogas wird getragen vom Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), vom Deutschen Bauernverband e.V. (DBV), vom Fachverband Biogas e.V. (FvB) und vom Fachverband Holzenergie (FVH). Das Hauptstadtbüro Biogas hatte zu dem Thema auch eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Der Verband sieht auch die im Vergleich zu Wasserstoff schärferen Anforderungen bei der Verwendung grünen Methans kritisch und spricht sich hier für eine Gleichbehandlung aus. Zudem regt er in der Stellungnahme an, die Möglichkeit zu schaffen, bereits vorhandene Biogasanlagen auf die Gaseinspeisung umrüsten zu können und diese dann nicht mehr für die Verstromung zu nutzen. Man erkenne keinen Grund, warum die Umrüstung auf die Einspeisung von Biomethan kein Potenzial für die Erzeugung grünen Methans darstellen würde.

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