EEE 2024: Energieeffizienz-Expertenliste wird 2024 um Kategorie Klimafreundlicher Neubau erweitert

Energieexperte betrachtet Baupläne für klimafreundliches Bauen
Ab 2024 wird die Energieeffizienz-Expertenliste um eine Kategorie für klimafreundlichen Neubau erweitert. Fachkräfte müssen spezielle Qualifikationen und Fortbildungen nachweisen. Die neue Kategorie soll zur Analyse von CO2-Emissionen beitragen und Klimaschutz fördern.

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  • Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) 2024 erweitert.
  • Neue Kategorie: Klimafreundlicher Neubau.
  • Lebenszyklusanalyse für CO2-Emissionen.
  • Förderprogramme: KFN, WEF, BEG.
  • Fördermittel: 1,4 Milliarden Euro (2023), 1,1 Milliarden Euro (2024).
Energieexperte betrachtet Baupläne für klimafreundliches Bauen
Für Neubau KfW-qualifizierter Energieberater der Cornelius Ober GmbH prüft Architektenpläne im Hinblick auf klimafreundliches Bauen unter Beachtung von Fördermitteln. (Symbolbild)

Energieeffizienz-Expertenliste wird 2024 um Kategorie Neubau erweitert: Wer den Neubau oder Ersterwerb einer Immobilie plant und dazu staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen möchte, kann sich ab dem Jahr 2024 von speziell zertifizierten Energieexperten beraten lassen. Aber auch jetzt schon kann die Hilfe eines solchen Experten in Anspruch genommen werden, zum Beispiel von unserer Cornelius Ober GmbH.

Einer Pressemitteilung der Deutschen Energie-Agentur (dena) zufolge wird die Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) für die Förderprogramme des Bundes um eine Kategorie für qualifizierte Fachkräfte im Sektor klimafreundlicher Neubau erweitert. Verwaltet wird die Liste, in der über 14.000 Experten (Stand Oktober 2023) registriert sind, von der dena. In der Liste werden qualifizierte Fachleute für die Bereiche energieeffizientes Bauen und Sanieren geführt, die ihre Kenntnisse regelmäßig nachweisen müssen.

Kategorie Neubau

In der ab 2024 aufrufbaren Kategorie Neubau der Energieeffizienz-Expertenliste sind Fachkräfte zu finden, die die Lebenszyklusanalyse (englisch Life Cycle Assessment, LCA) für die Neubauförderung erstellen können. Damit die Fachkräfte in der Kategorie gelistet werden, müssen sie entsprechend der Anforderungen der Neubauförderprogramme „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) und „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ihre Qualifikation für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine erfolgreiche LCA-Fortbildung nachweisen.

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Wozu dient die Lebenszyklusanalyse?

Mit der Lebenszyklusanalyse können CO2-Emissionen eines Hauses über dessen kompletten voraussichtlichen Lebenszyklus analysiert werden. Dazu gehören die Herstellungs-, Errichtungs-, Nutzungs- und die Entsorgungsphase. Das sorge Angaben der dena zufolge dafür, dass Neubauten durch niedrigere Treibhausgasemissionen, eine hohe Energieeffizienz und einen großen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme- und Stromerzeugung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz erbringen.

Ende des Jahres 2023 wird die neue Kategorie in die Expertenliste integriert sein, so die dena weiter. Natürlich sind gerade zu Beginn noch nicht ausreichend Fachkräfte in dieser Kategorie zu finden. Bauherren, Bauinteressenten und Ersterwerber können zu Beginn mit Experten, die in der BEG-Kategorie gelistet sind, zusammenarbeiten. Dabei ist es sinnvoll, diese Experten zu ihren Kenntnissen in der LCA zu befragen.

Für welche Förderprogramme gilt die neue Kategorie und welche Fördermittel stehen bereit?

Die neue Kategorie gilt anfangs für die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“, „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ und „Wohneigentumsförderung für Familien“. Sicher werden zu diesen Programmen noch weitere dazukommen. Für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ des BMWSB, werden über die KfW-Bank zinsverbilligte Kredite bereitgestellt. Dieses Jahr hat das Förderprogramm ein Volumen von mehr als 1,4 Milliarden Euro, für 2024 sind 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Es steht sowohl Investoren wie Genossenschaften, Unternehmen als auch Privatpersonen offen, die hier über ihre Hausbanken Anträge auf Förderung stellen können. Kommunen und Landkreise wiederum können aus diesem Programm Investitionszuschüsse beantragen, beispielsweise für den Bau neuer Wohnungen, Kitas oder Schulen. Förderfähig sind sowohl der Neubau als auch der Ersterwerb neu errichteter, klimafreundlicher und zugleich energieeffizienter Wohn- sowie Nichtwohngebäude.

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