Gebäudeautomationsklasse A: Was DIN EN ISO 52120-1 im Bestand bringt

Lüftungszentrale eines Klinikums mit zwei Lüftungsgeräten und Schaltschrank der Gebäudeautomation
Das GModG verlangt bis 2029 Monitoring und im Neubau nur Automationsgrad C oder B. Klasse A spart laut eu.bac/REHVA mehr als 20 bis 32 % Wärme – aber nur, wenn der Betrieb dauerhaft überwacht wird.

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  • GModG: Monitoringpflicht ab 70 kW bis 31.12.2029
  • Neubau nur Automationsgrad C (70–290 kW) bzw. B
  • Klasse A spart gegenüber C über 20–32 % Wärme
  • Strom: Klasse A über 10–14 % weniger als Klasse C
  • dena-Webinar zu § 56 GModG am 13.10.2026

Das Gebäudemodernisierungsgesetz macht Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden zur Pflicht – verlangt aber nur das Mittelfeld. Wer Kliniken, Hochschulen, Schulen oder große Verwaltungsbauten betreibt, sollte deshalb zwei Fragen sauber trennen: Was muss bis 2029 erfüllt sein? Und welche Automationsstufe rechnet sich im Betrieb tatsächlich? Für die zweite Frage liefert eine Broschüre der europäischen Verbände eu.bac und REHVA vom Mai 2026 belastbare Orientierungswerte.

Pflicht nach GModG: Monitoring im Bestand, Klasse C oder B im Neubau

Nach § 56 GModG müssen Nichtwohngebäude mit einer Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage von mehr als 70 Kilowatt Nennleistung bis zum 31. Dezember 2029 mit Monitoringtechnik und automatischer Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein. Ein vollständiges Gebäudeautomationssystem fordert das Gesetz nur im Neubau: zwischen 70 und 290 Kilowatt im Automationsgrad C, darüber im Automationsgrad B nach DIN/TS 18599-11. Was das für Bestandsgebäude konkret heißt, haben wir in unserem Beitrag zur Monitoringpflicht ab 70 Kilowatt zusammengefasst.

Die europäische Bewertungsgrundlage ist die DIN EN ISO 52120-1 in der Ausgabe 2025-02, die die frühere DIN EN 15232-1 ersetzt. Sie ordnet Gebäudeautomation vier Effizienzklassen von A bis D zu; Klasse C dient als Referenz. Die eu.bac/REHVA-Broschüre beziffert den Abstand nach oben: Gegenüber Klasse C spart Klasse A mehr als 20 bis 32 Prozent thermische und mehr als 10 bis 14 Prozent elektrische Energie, Klasse B mehr als 15 bis 20 beziehungsweise 5 bis 7 Prozent. Für Schulen und Bürogebäude nennt die Broschüre jeweils rund 30 Prozent, für Hotels 20 Prozent.

Warum Klasse A eine Frage des Betriebs ist

Der Unterschied zwischen B und A liegt weniger in der Hardware als in der Betriebslogik. Die Broschüre beschreibt für Klasse A unter anderem bedarfsgeführte Lüftung je Zone über CO₂- oder Luftqualitätsfühler, abgesenkte Heizsollwerte in unbelegten Räumen, Präsenz- und Tageslichtsensorik für die Beleuchtung, einen dynamischen hydraulischen Abgleich sowie die laufende Auswertung von Raumklima- und Energiedaten bis hin zur trendbasierten vorbeugenden Instandhaltung. Genau dort entsteht die Mehreinsparung – und genau dort geht sie verloren, wenn Sollwerte verstellt, Fühler nicht geprüft oder Zeitprogramme nie an die tatsächliche Nutzung angepasst werden.

Aus unserer Sicht ergibt sich daraus eine klare Reihenfolge: erst Anlagenleistungen und vorhandene Regelungstechnik aufnehmen, dann die Zielklasse je Gebäude festlegen, erst danach ausschreiben. Gerade in Schulen, Hörsaalgebäuden und Kliniken mit stark schwankender Belegung ist der Sprung auf Klasse A häufig der wirtschaftlichere Weg als eine Pflichterfüllung auf Mindestniveau, die bei der nächsten Modernisierung erneut angefasst werden muss. Das ist eine Einschätzung, keine Zahl aus den Quellen.

Die ohnehin geforderte Monitoringtechnik ist dafür die Grundlage: Sie zeigt, ob eine Anlage ihre Klasse im Alltag hält. Unser Ingenieurteam plant die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik im Rahmen der TGA-Planung herstellerunabhängig und begleitet den Betrieb anschließend mit Monitoring und Reporting. Unternehmen, die ihren Standort auf einen Dekarbonisierungspfad bringen, sollten die Gebäudeautomation als eigenen Baustein im Transformationsplan bewerten – neben Wärmeerzeugung und Strombezug wird so sichtbar, welche Maßnahme je investiertem Euro am meisten bewirkt. Einen Überblick über § 56 GModG gibt die dena am 13. Oktober 2026 in einem kostenfreien KEDi-Webinar; die Bewertung der eigenen Liegenschaft ersetzt das nicht – dafür braucht es eine qualifizierte Energieberatung mit ingenieurtechnischem Hintergrund.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie wollen wissen, welche Automationsklasse sich für Ihre Liegenschaften rechnet – und ob sie im Betrieb auch gehalten wird? Unser Ingenieurteam bewertet Ihre vorhandene Regelungstechnik, plant die passende MSR-Lösung und begleitet den Betrieb danach mit dauerhaftem Monitoring. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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