DIN EN 16798-3:2026-10: Neue Planungsgrundlage für Lüftung in Nichtwohngebäuden

Fachplaner prüft geöffnetes Filterteil eines RLT-Zentralgeräts auf dem Dach eines Klinikgebäudes
Seit Oktober 2026 gilt die neue DIN EN 16798-3 für Lüftungs- und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden. Filtration, Wärmerückgewinnung und Ventilatorleistung sind neu gefasst. Wer jetzt plant, sollte die Vertragsgrundlage klären.

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  • DIN EN 16798-3:2026-10 ersetzt Fassung 2017-11, 91 Seiten
  • Filtration, WRG samt Leckagen und Gesamteffizienz neu gefasst
  • Ventilatorleistung an Ökodesign-VO 1253/2014 und 327/2011 gekoppelt
  • Nationaler Anhang möglich, Vorstellung auf Fachtagung am 3. November
  • Laufende Projekte: vereinbarte Normausgabe im Vertrag jetzt prüfen

Seit Oktober 2026 liegt die DIN EN 16798-3 in neuer Fassung vor. Die deutsche Ausgabe der EN 16798-3:2025 umfasst 91 Seiten und ersetzt die Norm von November 2017. Sie legt fest, welche Leistung Lüftungs-, Klima- und Raumkonditionierungssysteme in Nichtwohngebäuden erbringen müssen – vom Bettenhaus über den Hörsaal bis zum Verwaltungsbau. Für Bauherren mit laufenden Projekten stellt sich damit eine praktische Frage: Nach welcher Fassung wird geplant, ausgeschrieben und abgenommen?

Was sich gegenüber der Fassung von 2017 ändert

Der Änderungsvermerk von DIN Media nennt acht Punkte. Die Norm ist neu gegliedert, damit Auslegung und Berechnung klarer getrennt sind. Überarbeitet wurden die Anforderungen an die Filtration, an die Wärmerückgewinnung einschließlich der Leckagen in diesen Systemen sowie an die Gesamtenergieeffizienz. Die Definitionen der Anlagensysteme und der spezifischen Ventilatorleistung wurden aktualisiert und mit den EU-Ökodesign-Verordnungen für Lüftungsanlagen (Nr. 1253/2014) und Ventilatoren (Nr. 327/2011) verknüpft. Neu ist ein informativer Anhang mit zusätzlichen Konstruktionsaspekten, übernommen aus dem Fachbericht CEN/TR 16798-4. Außerdem erlaubt das Dokument einen normativen nationalen Anhang.

Ob die deutsche Fassung einen solchen Anhang bereits enthält, geht aus der Produktbeschreibung nicht hervor. Nach Angaben von cci Dialog soll der nationale Anhang am 3. November auf einer Fachtagung in Karlsruhe vorgestellt werden.

Was die Neufassung für Planung und Betrieb bedeutet

Eine DIN-Norm wirkt nicht automatisch auf bestehende Anlagen. Verbindlich wird sie über Verträge, Ausschreibungen oder Verweise in Rechtsvorschriften. Nach unserer Einschätzung sollten Bauherren deshalb jetzt prüfen, welche Ausgabe in laufenden Planungsverträgen und Leistungsverzeichnissen steht – sonst drohen bei der Abnahme Diskussionen über den geschuldeten Stand der Technik.

Inhaltlich treffen die Änderungen genau die Stellschrauben, an denen sich die Betriebskosten großer RLT-Anlagen entscheiden. Nach der Erfahrung unseres Ingenieurteams prägt die Leistungsaufnahme der Ventilatoren den Stromverbrauch einer Anlage, die in Kliniken, Laboren oder Schwimmhallen oft rund um die Uhr läuft, während die Wärmerückgewinnung über den Heiz- und Kühlbedarf entscheidet. Dass die Norm Leckagen in WRG-Systemen ausdrücklich behandelt, dürfte vor allem für Krankenhäuser und Labore relevant sein, wo Zu- und Abluft sauber getrennt bleiben müssen.

Für laufende Projekte ergeben sich daraus drei Prüffragen: Welche Normausgabe ist vertraglich vereinbart? Passen Filterkonzept und Wärmerückgewinnung zu den Hygiene- und Nutzungsanforderungen des Gebäudes? Und ist festgelegt, wie Ventilatorleistung und Rückwärmzahl nach der Inbetriebnahme gemessen und nachgewiesen werden? Gerade bei öffentlichen Bauherren wie Schulträgern und Hochschulen lohnt es sich, diese Punkte vor der Vergabe zu klären statt im Gewährleistungsfall.

Planungswerte allein sichern diese Effizienz nicht. Ob eine Anlage im Betrieb die ausgelegten Volumenströme und Ventilatorleistungen erreicht, zeigt erst die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit dauerhaftem Monitoring. Wie eng Regelung und Effizienz zusammenhängen, zeigt auch unser Beitrag zur Gebäudeautomationsklasse A. Für Bestandsanlagen bietet sich die nächste energetische Inspektion an, um den Abstand zum neuen Normstand einzuordnen.

Ausblick: Mit dem nationalen Anhang werden die deutschen Festlegungen konkret. Wer Neubau oder Sanierung von RLT-Anlagen plant, sollte die TGA-Planung frühzeitig auf die neue Fassung ausrichten und Fördervorhaben mit der Energieberatung abstimmen, damit Normstand, Förderbedingungen und Wirtschaftlichkeit zusammenpassen.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie planen eine neue RLT-Anlage oder wollen wissen, wie weit Ihre Bestandsanlagen vom neuen Normstand entfernt sind? Unsere qualifizierten Fachplaner prüfen Auslegung, Regelung und Betrieb und begleiten Ihre Anlagen mit dauerhaftem Monitoring über die Inbetriebnahme hinaus. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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