Worum geht es?
Im Investitionsprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es seit dem 01.11.2021 eine Neuerung. Das Förderprogramm wurde um ein Modul ergänzt und fördert zukünftig Transformationskonzepte von Unternehmen. Ziel ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre eigene Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu planen und umzusetzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, freiberuflich Arbeitende (die Betriebsstätte muss überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt werden) sowie Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt entweder 50 Prozent der förderfähigen Kosten oder 60 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro.
Was wird gefördert?
Ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe wird gefördert, wenn es u.a. folgende Leistungen erbringt:
- Ein Unternehmen erstellt und zertifiziert eine CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte innerhalb Deutschlands.
- Ein Unternehmen nimmt Leistungen eines Energieberaters oder andere Beratungsleistungen in Anspruch, um das Transformationskonzept inklusive eines Klimaschutzmanagements einzuführen.
- Es werden weitere Kosten gefördert, die mit dem Transformationskonzept in Verbindung stehen.
- Wenn für das Transformationskonzept Messungen, Datenerhebungen oder Datenbeschaffungen anfallen, sind diese ebenfalls förderfähig.
Welche Bedingungen werden gestellt, um eine Förderung zu erhalten?
Folgende Anforderungen werden an das Transformationskonzept gestellt:
- Das Konzept muss innerhalb von 12 Monaten nach Antragsstellung erstellt und eingereicht sein.
- Folgende Inhalte müssen enthalten sein:
- Der IST-Zustand der Treibhausgasemissionen bzw. Bilanz.
- Eine Zielformulierung für ein THG-Neutralitätsziel bis spätestens 2045.
- Ein konkretes THG-Ziel für den jeweiligen Standort, das langfristig (mindestens zehn Jahre nach Antragsstellung) angelegt ist.
- Ein Maßnahmenplan, der definiert, wie die Ziele der Transformation erreicht werden sollen.
- Ein Einsparkonzept, das auf mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms einzahlt.
- Das Transformationskonzept muss in die Unternehmensstruktur eingebettet werden.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat einen Projektträger benannt, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Die Antragsstellung erfolgt über den Projektträger. Die Dauer der Antragsprüfung durch den Projektträger beträgt sechs Wochen. Wichtig hierbei: Das Projekt darf erst nach der Bewilligung und nach dem Beginn der beantragten Projektlaufzeit in die Umsetzung gehen. Alle Kosten, die vor der Bewilligung anfallen, können nicht berücksichtigt werden.
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