- Sachsen-Anhalt präsentiert Gesetzentwurf zur Förderung erneuerbarer Energien.
- Geplante Änderungen betreffen Abstandsregelungen für Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
- Reduzierung der Abstandsfläche für Windenergieanlagen auf das Maß von 0,4 H vorgesehen.
- Einführung von Regeln zur Abstandsfläche für technische Anlagenteile auf Dächern.
- Erleichterung der Bauvorschriften für freistehende Photovoltaikanlagen und Änderung der Bauvorlageberechtigung.
Die Landesregierung Sachsen-Anhalts möchte den Ausbau erneuerbarer Energien voranbringen und hat dazu vor wenigen Tagen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung vorgelegt. Dieses Gesetz soll unter anderem neue Regelungen zu den Abstandsflächen von Photovoltaik- und Windkraftanlagen beinhalten, wie es in einem Bericht heißt. Dieser Entwurf wurde jetzt dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Lydia Hüskens, äußerte sich dazu folgendermaßen: „Mit den beabsichtigten Änderungen wollen wir den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land wirksam unterstützen.“
Ende März 2023 befasste sich das Kabinett erstmals mit dem Entwurf und hörte dann Kammern und Verbände, so unter anderem kommunale Spitzenverbände, Interessenvertretungen der Wohnungswirtschaft und für Erneuerbare Energien an.
Diese Änderungen sind angedacht

Bei den Windenergieanlagen ist eine Reduzierung der Abstandsfläche auf das Maß von 0,4 H vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein allgemeines Maß. Mit dieser Maßnahme möchte man eventuell bestehende Hürden durch sonst einzutragende Baulasten verringern. Die in den regionalen Entwicklungsplänen respektive Sachlichen Teilplänen verzeichneten Abstände zwischen Windenergieanlagen und Siedlungsflächen bleiben bestehen. Hier sind keine nachträglichen Änderungen geplant.
Im Gesetzentwurf sind auch Regelungen zur Abstandsfläche für technische Anlagenteile, die auf Dächern montiert werden, enthalten. Dies betrifft auch Anlagen zur Solarenergiegewinnung wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Zugleich ist ein geringerer Abstand zu Brandwänden angedacht. So möchte man die Zulassung zukünftig ebenfalls erleichtern.
Weiterhin ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass freistehende Photovoltaikanlagen, die eine Höhe von bis zu drei Metern und eine Gesamtlänge von bis zu neun Metern aufweisen, künftig verfahrensfrei gestellt werden. Für deren Aufbau muss somit kein Bauantrag mehr eingereicht werden.
Im Gesetzentwurf wurden zudem die Regelungen zur Bauvorlageberechtigung neugefasst. Auch hier soll es zu Erleichterungen kommen.
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