GEG 2025: Wärmewende bleibt auf Kurs – Heizungsförderung und 65%-Pflicht bestätigt

Außenansicht einer modernen Wärmepumpe an einem Wohnhaus mit Gartenbepflanzung
Bundesumweltminister Carsten Schneider hat klargestellt, dass zentrale Elemente des Gebäudeenergiegesetzes bestehen bleiben. Besonders einkommensschwache Haushalte sollen weiterhin von einer Förderung bis zu 70 % beim Heizungstausch profitieren. Die 65%-Regelung für neue Heizungen bleibt ebenfalls erhalten – ein deutliches Zeichen für Kontinuität im Klimaschutz.

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  • Heizungsförderung bleibt bestehen, bis zu 70 % Zuschuss für einkommensschwache Haushalte
  • 65%-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen bleibt erhalten
  • Bundesregierung plant GEG-Novelle, hält aber am Klimaziel 2045 fest
  • Wärmepumpen sollen weiterhin zentrale Rolle beim Heizen der Zukunft spielen
  • Politik will Investitionssicherheit für Hausbesitzer durch klare Regeln schaffen

Mit einer klaren Botschaft hat Bundesumweltminister Carsten Schneider Anfang November für Aufatmen bei vielen Hausbesitzern gesorgt: Die Heizungsförderung wird fortgeführt, die 65%-Regelung für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen bleibt erhalten. Diese Aussage stellt nicht nur ein starkes Bekenntnis zur Wärmewende dar, sondern gibt auch lang ersehnter Planungssicherheit zurück.

Fördermittel bleiben – sozial gestaffelt und gezielt

Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird weiterhin mit staatlichen Zuschüssen unterstützt. Schneider erklärte in der ARD, dass Bürger mit geringem Einkommen weiterhin bis zu 70 % Förderung beim Heizungstausch erhalten können – gedeckelt auf 21.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Mittel stammen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), für die die Bundesregierung insgesamt rund 12 Milliarden Euro bereitstellt.

Damit wird die Wärmewende auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten sozial abgefedert. Der Minister betonte, dass diese Förderlogik als tragende Säule des Klimaschutzes bestehen bleibt – auch wenn der Koalitionsvertrag von CDU und SPD eine Reform des GEG (Gebäudeenergiegesetz) vorsieht.

65%-Regel als Herzstück der Wärmewende

Ebenfalls bekräftigt wurde die sogenannte 65%-Regel: Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Schneider nannte dies die „Kernanforderung“ der Heizwende. Trotz politischer Auseinandersetzungen innerhalb der großen Koalition bleibt diese Vorgabe bestehen – auch, weil sie rechtlich durch EU-Vorgaben und das deutsche Klimaschutzgesetz abgesichert ist.

Erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Diese Technologie profitiert nicht nur von staatlicher Förderung, sondern wird durch den steigenden CO₂-Preis für fossile Brennstoffe zunehmend wirtschaftlicher. Schneider sieht die Wärmepumpe daher als „führende Technologie“ beim Heizen der Zukunft.

Ein weiteres Ziel der Regierung: mehr Klarheit schaffen, um den aktuellen Investitionsstau bei Eigentümern aufzulösen. Die Regierung arbeitet bereits an einem Eckpunktepapier zur GEG-Reform, das bis Ende 2025 vorgestellt werden soll.

Energieberater gefragter denn je

Gerade in dieser Übergangsphase zwischen alten und neuen Vorgaben ist die Rolle von Energieberatern zentral. Sie helfen Hausbesitzern, die passende Heiztechnologie zu wählen, Fördermittel effizient zu nutzen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass fundierte Beratung wichtiger denn je ist – auch um Fehlentscheidungen bei Sanierung und Technik zu vermeiden.

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