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Energieeffizienzgesetz 2025: Wichtige Fristen für Unternehmen

Veröffentlicht am:21. November 2024 08:30Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|EMAS|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Energieeffizienzgesetz 2025: Wichtige Fristen für Unternehmen

Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet deutsche Unternehmen, ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. Ab 2025 sind umfangreiche Maßnahmen wie die Einführung von Managementsystemen und Meldungen zu Abwärme erforderlich. Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und der Optimierung ihrer Energieeffizienz.

  • Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zielt auf eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 26,5 % bis 2030.
  • Unternehmen ab 0,5 GWh Energieverbrauch müssen regelmäßige Energieaudits durchführen.
  • Ab 7,5 GWh ist die Einführung eines Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems Pflicht.
  • Erste Meldefristen für Abwärme beginnen am 1. Januar 2025.
  • Unternehmen sollten frühzeitig mit der Planung und Umsetzung starten.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Als Ihr verlässlicher Partner in Energiefragen möchten wir Sie über die wichtigsten Fristen und Anforderungen informieren, die auf Sie zukommen.

Menschen analysieren Energiestatistiken auf einem Laptop und erstellen Pläne zur Einhaltung des Energieeffizienzgesetzes

Unternehmen müssen durch das Energieeffizienzgesetz ab 2025 ihren Energieverbrauch genau analysieren und Energiemanagementsysteme einführen (Symbolbild).

Kernpunkte des EnEfG

Das am 18. November 2023 in Kraft getretene Gesetz betrifft schätzungsweise 22.800 Unternehmen in Deutschland. Es setzt ambitionierte Ziele zur Senkung des Energieverbrauchs:

  • Bis 2030: Reduzierung des bundesweiten Endenergieverbrauchs um 26,5%
  • Bis 2045: Senkung des Endenergieverbrauchs um 45%

Wichtige Fristen für Unternehmen

1. Januar 2025

Unternehmen müssen erstmals Meldungen zur Abwärme an die Plattform für Abwärme bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) abgeben.

18. Juli 2025

Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ein Energiemanagementsystem (EMS) oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) eingeführt haben.

Maßnahmen nach Energieverbrauch

Je nach Höhe des Energieverbrauchs ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen:

  • > 0,5 GWh: Nicht-KMUs müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen.
  • > 2,5 GWh: Unternehmen müssen Umsetzungspläne für Energiesparmaßnahmen erstellen und ihre Abwärme erfassen und melden.
  • > 7,5 GWh: Zusätzlich zu den vorherigen Maßnahmen muss ein EMS oder UMS eingeführt werden.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Unternehmen sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen, um die Frist am 18. Juli 2025 einzuhalten.

Wie die Cornelius Ober GmbH Sie unterstützen kann

Als erfahrener Energieberater unterstützen wir Sie bei:

  • Der Ermittlung Ihres Gesamtendenergieverbrauchs.
  • Der Auswahl und Implementierung des passenden Managementsystems.
  • Der Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Der Vorbereitung auf mögliche Stichprobenkontrollen durch das BAFA.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Energieeffizienz optimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und erfahren Sie, wie wir Sie bei der Umsetzung des EnEfG unterstützen können. Bleiben Sie mit unserem Blog stets über aktuelle Entwicklungen im Energiesektor informiert. Die Cornelius Ober GmbH – Ihr kompetenter Partner für alle Energiefragen.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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