Neue EU-Vorgaben: Verschiebung und Erleichterungen bei der CSRD – Was sich für KMU ändert!

Ein Mann in einem modernen Büro analysiert Nachhaltigkeitsdaten auf mehreren Monitoren und einem großen Bildschirm mit ESG-Diagrammen.
Die EU hat die Fristen für die Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre verschoben. Gleichzeitig sollen mit der geplanten Omnibus-Verordnung Berichtspflichten vereinfacht und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden zudem spezielle Standards wie LSME und VSME eingeführt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

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  • Einführung der ESRS-Nachhaltigkeitsstandards auf Juni 2026 verschoben.
  • Die Omnibus-Verordnung soll ESG-Berichtspflichten vereinfachen.
  • KMU erhalten spezifische Standards: LSME (verpflichtend) und VSME (freiwillig).
  • Kapitalmarktorientierte KMU starten ihre Berichtspflichten ab Januar 2026.
  • EU will Bürokratie abbauen, ohne die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte zu beeinträchtigen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Aktuelle Entwicklungen deuten auf eine Verschiebung und Vereinfachung dieser Berichtspflichten hin, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen.

Geplante Verschiebung der CSRD-Fristen

Ursprünglich sollten die sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis zum 30. Juni 2024 eingeführt werden. Diese Frist wurde jedoch um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben und die Entwicklung qualitativ hochwertiger Standards zu ermöglichen.

Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten

Am 8. November 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Budapest eine sogenannte Omnibus-Verordnung an. Diese soll bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten bündeln, um redundante und überschneidende Anforderungen zu reduzieren und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Betroffen sind unter anderem Regelungen aus der CSRD, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.

Spezifische Standards für KMU: LSME und VSME

Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden spezifische Standards für KMU entwickelt:

  • LSME (Listed Small and Medium-sized Enterprises): Dieser Standard richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU, die ab dem Geschäftsjahr 2026 verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
  • VSME (Voluntary Small and Medium-sized Enterprises): Dieser freiwillige Standard ist für nicht-kapitalmarktorientierte KMU konzipiert, die ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher dokumentieren möchten.

Wichtige Fristen im Überblick

  • 30. Juni 2026: Einführung der sektorspezifischen ESRS.
  • 1. Januar 2026: Beginn der Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU (LSME).

Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU bestrebt ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnah und unternehmensfreundlich zu gestalten, ohne die Transparenz und Qualität der Informationen zu beeinträchtigen.

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