- NRW-Landesregierung stellt 100 Millionen Euro für Energieeffizienzmaßnahmen in Kliniken bereit.
- Finanzielle Unterstützung für Beschaffung von Photovoltaikanlagen, raumluft- und klimatechnische Anlagen und LED-Beleuchtung.
- Antragsfrist endet am 30. September 2023.
- Ziel: CO²-neutrale und energiesouveräne Krankenhäuser in NRW.
- Zusätzliche 1 Million Euro zur Unterstützung von durch Hochwasser geschädigten Krankenhäusern.

Des Weiteren schließt NRW eine Förderlücke, von der die in den Hochwassergebieten liegenden Krankenhäuser betroffen waren.
Die Landesregierung stellt den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen zusätzliche 100 Millionen Euro bereit, die in Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden sollen. Dadurch sollen nicht nur eine Verbesserung der Energieeffizienz, sondern auch die Stärkung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erreicht werden. So soll unter anderem die Beschaffung von Photovoltaikanlagen, die Optimierung raumluft- und klimatechnischen Anlagen sowie der Beleuchtung (durch LED) finanziell gefördert werden. Entsprechende Anträge können bis zum 30. September 2023 eingereicht werden.
Die Landesregierung möchte mit dem Förderprogramm ein klares Zeichen für eine schnelle Modernisierung der Krankenhäuser setzen. Ziel sei es, NRW CO²-neutral und energiesouverän zu machen.
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Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann äußert sich dazu:
„Wir wissen, dass wir hier einen sehr ambitionierten Zeitrahmen für die Krankenhäuser setzen, die von der Förderung profitieren wollen. Wir sind aber überzeugt, dass den Kliniken jeder Euro hilft. Ich hoffe daher, dass möglichst viele Krankenhäuser im Land ihre geplanten Maßnahmen umsetzen können. Denn dieser Landesregierung sind flächendeckend modern ausgestattete Kliniken ein wichtiges Anliegen.“
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind sämtliche Krankenhausträger, welche im Krankenhausplan ausgewiesen sind und im Jahr 2023 einen Anspruch auf Pauschalforderung entsprechend § 18 KHGG NRW haben. Nicht gefördert werden Krankenhäuser, die beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag gestellt haben. Der Antrag ist beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einzureichen.
Ist der „Bescheid über den vorläufigen Förderhöchstbetrag“ beim Krankenhaus eingegangen, müssen mit dem Meldeformular bis zum 30. September 2023 die Auftragsbestätigung, eine Beschreibung der angedachten Maßnahme inklusive der ermittelten Gesamtkosten und eine Bestätigung des Auftragnehmers, dass mit den angedachten Maßnahmen mindestens die geltenden energie- umwelt- und abfallrechtlichen Vorgaben für Bauvorhaben erfüllt werden und diese eine langfristige Verbesserung der Energieeffizienz zur Folge haben.
Das Meldeformular inklusive Anlagen ist in digitaler Form an das Funktionspostfach KH-Ausgleichszahlung@mags.nrw.de zu senden. Das Meldeformular kann über diesen Link (PDF, 660 Kb; öffnet in neuem Fenster) abgerufen werden.
Da die geförderten Maßnahmen kurzfristig Wirkung erzielen sollen und bis zum Ende des Jahres 2023 vollständig umgesetzt sein. Die Mittel müssen also nach Auszahlung der Billigkeitsleistung bis zum 31. Dezember 2023 verausgabt worden sein. Bis zum 28. Februar 2024 muss dann der von einem Wirtschaftsprüfer ausgestellter Schlussverwendungsnachweis für den Gesamtzeitraum der Förderung beim Ministerium eingereicht werden.
Finanzielle Unterstützung der vom Hochwasser 2021 betroffenen Krankenhäuser
Gleichzeitig schließt die Landesregierung mit diesem Förderprogramm eine Förderlücke, die die von der Bundregierung eingeführten Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im Krankenhaussektor betrifft. Diese Preisbremse wird anhand der Bettenzahl, die zum Stichtag 31. März 2022 gemeldet war, errechnet. Mit der Landesförderung werden nun Krankenhäuser unterstützt, die durch das Hochwasser im Jahr 2021 so stark geschädigt waren, dass sie zu diesem Stichtag weniger Betten als für das Jahr 2020 an das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet und durch den Bund keinen anderweitigen Ausgleich für diese Einbußen erhalten haben. Für diese pauschale Ausgleichszahlung stellt das Land 1 Million Euro bereit. Pro weniger gemeldetem Bett erhalten die betroffenen Krankenhäuser einen Betrag von 3.151,96 Euro.
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