Sachsen fördert Energiewende in Millionenhöhe: Kleinbetriebe bekommen mehr Fördergelder

Fördermittel
Die sächsische Landesregierung verstärkt ihre Bemühungen um die Energiewende mit einem millionenschweren Förderprogramm. Neue Initiativen wie die Förderrichtlinie "Energie und Klimaschutz" und das Investitionsprogramm "Regionales Wachstum" sollen die Energieumstellung erleichtern. Die Neuerungen wurden von der Handwerkskammer Dresden und kleinen Unternehmen positiv aufgenommen.

Artikel teilen

  • Sächsische Landesregierung startet millionenschweres Förderprogramm zur Bewältigung der Energiewende.
  • Finanzminister Vorjohann will Förderpolitik vereinfachen, Hilfen für kleine Unternehmen erhöhen.
  • Förderrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ läuft bis Ende 2028, umfasst 243 Millionen Euro.
  • Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“ unterstützt kleine Unternehmen mit 55 Millionen Euro.
  • Dresdner Handwerkskammerpräsident begrüßt Ausweitung des regionalen Förderprogramms.
Fördermittel
Sachsen investiert in die Zukunft – Millionenschwere Förderprogramme unterstützen die Energiewende (Symbolbild).

Zur Bewältigung der Energiewende und des damit einhergehenden Strukturwandels werden einem Bericht der Sächsischen Zeitung zufolge durch die sächsische Landesregierung ein neues millionenschweres Förderprogramm aufgelegt und die Hilfen für kleine Unternehmen aufgestockt. Gleichzeitig möchte der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann die Förderpolitik vereinfachen und die Förderbedingungen langfristig durch gemeinsame Regeln für alle Ministerien ersetzen. Dies erklärte er Anfang Juli mit seinen Ministerkollegen Günther und Dulig bei einem Pressetermin.

Die Subventionsprogramme sollen sinnvoll zusammengefasst und ihre Anzahl möglichst halbiert werden, so Vorjohann weiter. Die Fördermaßnahmen würden auf maximal sieben Jahre befristet, ihre Wirksamkeit nach vier Jahren bewertet. Gleichzeitig soll es im Freistaat nur noch fünf Bewilligungsstellen für die staatlichen Zuschüsse geben, größte sei die Sächsische Aufbaubank (SAB). Die Förderverfahren werden digitalisiert, wofür man ein Kompetenzzentrum einrichte. Im „Leitbild Sachsen 2030“ werden die zukünftigen förderpolitischen Schwerpunkte festgeschrieben. Das Kabinett beschloss bisher 22 Verbesserungsmaßnahmen.

» Energieberatung Sachsen: Für Unternehmen und Privatpersonen – seit 2009 – von den Experten der Cornelius Ober GmbH

Neue Förderprogramme vorgestellt

Der sächsische Umweltminister Wolfram Günther stellte während des Pressegesprächs die Förderrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ vor. Diese läuft bis Ende 2028 und hat ein Volumen von 243 Millionen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig sprach über das neue Investitionsprogramm „Regionales Wachstum“, das eine zweijährige Laufzeit hat und mit 55 Millionen Euro ausgestattet ist, Des Weiteren gibt es bis zum Jahr 2027 aus dem Just Transition Fonds (JTF) 100 Millionen Euro, die den Strukturwandel in den Kohleausstiegsregionen erleichtern sollen.

Das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ soll kleinen Unternehmen Investitionen erleichtern und ist eine Ergänzung zum bundesweiten Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Dieses sollte ursprünglich um fast die Hälfte auf 350 Millionen Euro gekürzt werden, was nun vom Tisch ist. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind dafür sogar 30 Millionen Euro mehr vorgesehen. Zusätzlich gibt es 24,5 Millionen Euro „zur Sicherung der Transformation an ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“, so Daniela Kolbe, stellvertretende Vorsitzende des DGB Sachsen.

Sächsische Handwerksbetriebe regionales Förderprogramm angewiesen

Der Dresdner Handwerkskammerpräsident Jörg Dittrich ist erfreut über die Ausweitung des regionalen Förderprogramms. Gerade für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum ist das Programm ein wichtiger Anreiz für Investitionen. Besonders in den Landkreisen Bautzen und Görlitz erbringt die Förderung einen elementaren Beitrag zur Realisierung des Strukturwandels. Voraussichtlich ab der 29. Kalenderwoche kann bei der SAB diese Landesförderung beantragt werden.

Bei der neuen Förderrichtlinie „Energie und Klimaschutz“ ist voraussichtlich ab September die Antragstellung möglich. Hier arbeite man aktuell an einer Erweiterung des Programms, so Günther. Förderfähig sollen dann auch Maßnahmen, die der Entwicklung intelligenter Energiesysteme, von Netzen und Speichern vor Ort dienen, sein. Aktuell besteht das Programm aus vier Modulen. Unternehmen und Kommunen können für bestimmte Investitionen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und für Beratungen Zuschüsse von bis zu 50 Prozent erhalten.

Entdecken Sie mit der Cornelius Ober GmbH die Möglichkeiten, die sich aus den neuen sächsischen Förderprogrammen ergeben! Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung in der Energieberatung, um Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den Weg in die Energiewende gestalten.

Wir unterstützen Sie!

Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Auftaktgespräch.

Zum Newsletter anmelden

Kostenlose Fachbeiträge & News für KMU, WEGs und Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und Industrie.

Mehr News

Ein Energieberater im Business-Outfit analysiert mit einem Tablet die Fassade eines modernen Industriegebäudes.
Management-Effizienz

EPBD 2026 ist in Kraft: Strategischer Fahrplan für Gewerbeimmobilien und Industrie

Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärft die energetischen Mindestanforderungen für gewerbliche und industrielle Gebäude drastisch. Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den Wert ihrer Immobilien zu sichern. Ein strategischer Sanierungsfahrplan minimiert Risiken und deckt gleichzeitig ungenutzte Effizienzpotenziale auf.

Eine moderne Industrie- und Büroimmobilie im harten Tageslicht, symbolisch für die gesetzliche Überprüfung durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.
Markt-Politik

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt GEG: Neue Pflichten und Fristen für den gewerblichen Mittelstand

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das vertraute GEG ab. Für den gewerblichen Mittelstand bedeutet das zwar flexiblere Quoten beim Heizungstausch, aber auch eine strikte, flächendeckende Bedarfsausweis-Pflicht für alle Nichtwohngebäude. Erfahren Sie, welche harten Fristen jetzt auf Ihr Unternehmen zukommen, welche Risiken drohen und wie Sie regulatorischen Druck rechtzeitig in einen wirtschaftlichen Vorteil verwandeln.

Learn how we helped 100 top brands gain success.

Let's have a chat