Vorschlag der Bundesarchitektenkammer: Gebäudetyp E soll den Hausbau vereinfachen

Neubau mit Solaranlage in einem Neubaugebiet

Artikel teilen

Bis ein Bauvorhaben realisiert wurde, muss es meist zahlreiche Hürden nehmen. Nicht nur die hohen Bau- und Bodenpreise, Fachkräftemangel und Materialknappheit spielen hier eine große Rolle, sondern auch die Bürokratie. Während sich die Anzahl der Richtlinien und Normen stetig erhöht, hat die Bundesregierung das Ziel ausgerufen, jedes Jahr 400.000 klimagerechte Wohneinheiten schaffen zu wollen, davon 100.000 im sozialen Wohnungsbau. Als Antwort auf diese Aspekte schlägt die Bundesarchitektenkammer den Gebäudetypen E vor.

Das verspricht man sich vom Gebäudetyp E

Neubau mit Solaranlage in einem Neubaugebiet
War das Bauen im letzten Jahr noch vergleichsweise kostengünstig sind jetzt nicht nur die Baukosten nochmals angestiegen sondern auch die Zinsen für Baukredit massiv gestiegen. Eine weitere Hürde für Bauwillige: die vielen gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung energetischer Bestimmungen. Ein Energieberater kann hier helfen (Symbolbild).

Bei diesem Gebäudetypen sollen Prozesse und Baumaterial auf das Wesentliche reduziert werden, um so Ressourcen zu schonen. Gleichzeitig soll das Experimentelle in den Vordergrund rücken und innovatives Denken an die Stelle der bürokratischen Vorgaben rücken. Denn nicht immer müssten bei Bauvorhaben komplexe technische Lösungen realisiert werden. Hält man das Baumaterial und die Bauteile einfach, reduziere dies auch die Kosten. Dadurch würde ein klimagerechtes und bezahlbares Bauen zugleich möglich.

An den baurechtlichen Schutzzielen, zu denen der Brandschutz und die Standsicherheit gehören, ist weiterhin festzuhalten. Die Einhaltung der technischen Baubestimmungen soll aber nun flexibler gehandhabt werden, sofern Bauherr und Architekt oder Ingenieur dies vereinbaren. In der Vereinbarung legen beide Seiten gemeinsam die Ziele und Qualitäten des Bauvorhabens fest.

„Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, sollte dieser Ansatz – derzeit unter dem Begriff „Gebäudetyp E“ diskutiert – allerdings nur bei sachkundigen Bauherren gelten, die keine Verbraucher sind“, so die Bundesarchitektenkammer in ihrer Erklärung vom September 2022 (PDF, 120 Kb; öffnet in neuem Fenster). Dies wären beispielsweise kommunale Wohnungsbaugesellschaften. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sollen private Bauherren Gebäude des Typs E vorerst nicht planen können.

Flankiert werden müsse die Einführung des Gebäudetyps E von einer neuen Regelung im BGB, in der festgeschrieben ist, dass in solch einem Fall ein Mangel an Planung und Bauausführung nicht allein aus dem Grund vorliegt, dass technische Baubestimmungen und andere anerkannte technische Regeln nicht oder nur unvollständig bedacht wurden.

Des Weiteren wird vorgeschlagen, den Gebäudetyp E zusätzlich zu den bestehenden Gebäudeklassen der Bauordnung zuzuordnen. Dabei soll der Gebäudetyp als Immobilie mit abweichenden baulichen und technischen Standards kenntlich gemacht werden.

Als qualifizierte KfW- und BAFA-Energieberater beraten wir Bauherren zu allen Möglichkeiten rund um Fördermittel, geeignete Maßnahmen und Steuervorteile. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

Wir unterstützen Sie!

Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Auftaktgespräch.

Zum Newsletter anmelden

Kostenlose Fachbeiträge & News für KMU, WEGs und Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und Industrie.

Mehr News

Ein Energieberater im Business-Outfit analysiert mit einem Tablet die Fassade eines modernen Industriegebäudes.
Management-Effizienz

EPBD 2026 ist in Kraft: Strategischer Fahrplan für Gewerbeimmobilien und Industrie

Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärft die energetischen Mindestanforderungen für gewerbliche und industrielle Gebäude drastisch. Betroffene Unternehmen müssen jetzt handeln, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und den Wert ihrer Immobilien zu sichern. Ein strategischer Sanierungsfahrplan minimiert Risiken und deckt gleichzeitig ungenutzte Effizienzpotenziale auf.

Eine moderne Industrie- und Büroimmobilie im harten Tageslicht, symbolisch für die gesetzliche Überprüfung durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.
Markt-Politik

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt GEG: Neue Pflichten und Fristen für den gewerblichen Mittelstand

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das vertraute GEG ab. Für den gewerblichen Mittelstand bedeutet das zwar flexiblere Quoten beim Heizungstausch, aber auch eine strikte, flächendeckende Bedarfsausweis-Pflicht für alle Nichtwohngebäude. Erfahren Sie, welche harten Fristen jetzt auf Ihr Unternehmen zukommen, welche Risiken drohen und wie Sie regulatorischen Druck rechtzeitig in einen wirtschaftlichen Vorteil verwandeln.

Learn how we helped 100 top brands gain success.

Let's have a chat