Fördermittel vom Bund:
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Wer einen Blick in deutsche Betriebe, Produktionshallen, Werkstätten und Büros wirft, wird schnell feststellen, dass die Lichtanlagen oft schon Jahrzehnte in Betrieb sind. Eine energetische Modernisierung, zum Beispiel mit moderner LED-Beleuchtung, hätte viele Vorteile. Denn nicht nur die Mitarbeiter*innen profitieren von optimaleren Lichtverhältnissen, die Unfallgefahr reduziert sich und auch der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten für das Unternehmen sinken deutlich. Viele ältere Leuchtmittel verschwinden auch mit der Zeit vom Markt, sodass Ersatzteile Mangelware werden. Der Bund unterstützt die energetische Sanierung der Firmenbeleuchtung mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen.
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Da die Planung neuer und die Erweiterung bereits vorhandener Beleuchtungslösungen sehr komplex ist, sollten dies Fachleute erledigen. Vor allem der Mensch mit seinen Bedürfnissen am Arbeitsplatz sollte bei den Planungen im Mittelpunkt stehen. Denn fast jede Tätigkeit erfordert andere Lichtverhältnisse. Beim Fräsen, in der Produktion, bei der Bildschirmarbeit, in Schulen und bei medizinischen Untersuchungen sind zum Beispiel ganz unterschiedliche Lichtverhältnisse erforderlich.
Die grundsätzlichen Anforderungen sind in der 2021 veröffentlichten DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten“ definiert. Die Arbeitsstättennorm nennt die Mindestanforderungen bei unterschiedlichen Tätigkeiten und deren individuelle Ansprüche. Gleichzeitig wird auf Situationen eingegangen, bei denen eine zusätzliche Anpassung der Beleuchtung notwendig ist. Beispielsweise dann, wenn in diesem Bereich viele ältere Mitarbeiter*innen tätig sind oder für die Bewältigung der Aufgaben mehr Zeit benötigt wird. Gleichzeitig enthält die Norm eine Anleitung für die Lichtplanung, bei der die Leuchtdichteverteilung, die Farbwiedergabe, die Lichtrichtung, Lichtfarbe und das Flimmern der Lichtquellen berücksichtigt werden müssen. Dabei muss die „Verordnung für Arbeitsstätten“ (ArbStättV) und die Technische Regel für Arbeitsstätten „Beleuchtung“ (ASR A3.4) Beachtung finden.
Neu installierte LED-Beleuchtung bei einem Neubau eines Unternehmenskomplexes. Energieeffiziente Beleuchtung wird finanziell vom Bund gefördert (Symbolbild).
Neue Beleuchtungsanlagen haben einen geringen Energieverbrauch. Zu diesem tragen zugleich eine gute Planung, eine effiziente Lichttechnik sowie eine intelligente Lichtsteuerung bei. Schöpft man das Potenzial voll aus, lassen sich Energieeinsparungen von bis zu 80 Prozent erreichen. So ist es beispielsweise möglich, durch den Austausch einer alten Anlage aus den 1980er Jahren (T8-Leuchtstofflampe) mit dem Einbau einer T5-Leuchtstofflampe bis zu 30 Prozent Energie einzusparen, beim 1:1-Austausch mit einer LED-Leuchte wären es schon bis zu 50 Prozent und gegen eine LED-Leuchte mit Präsenz- und Tageslichtsteuerung bis zu 70 Prozent. Eine professionelle Lichtplanung macht Einsparungen von bis zu 80 Prozent möglich.
Gebäudesanierungen, zu denen auch der Austausch der Beleuchtungsanlagen gehört, werden staatlich gefördert. So unter anderem durch
Sehr gern übernimmt die Cornelius Ober GmbH die professionelle Lichtplanung für Ihr Unternehmen und berät über die verschiedenen Fördermöglichkeiten (zur Fördermittelberatung).
Sie interessieren sich für eine energetische Sanierung Ihres Unternehmens sowie Möglichkeiten inkl. geeigneter Förderungen und einem spezialisierten Energieberater? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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