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Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Förderung für das energetisch Sanieren oder Bauen von Nichtwohngebäuden
Veröffentlicht am:17. September 2024|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Änderungen im Energiedienstleistungsgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bringt bedeutende Änderungen für Unternehmen und Energieberater. Mit Fokus auf erhöhte Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sollen die neuen Regelungen die Energiewende in Deutschland weiter vorantreiben. Besonders für energieintensive Betriebe bieten die Änderungen neue Chancen und Herausforderungen. Lesen Sie, was die Neuerungen für Sie bedeuten und wie die Cornelius Ober GmbH Ihnen dabei helfen kann.

  • Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurde novelliert, um die Energieeffizienz zu steigern.
  • Neue Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich Energieaudits und Energieberatung.
  • Förderung erneuerbarer Energien und Abbau von Bürokratie.
  • Bessere finanzielle Anreize für Privatpersonen und Unternehmen.
  • Wichtige Rolle von Energieberatern bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
Kostenfreies Auftaktgespräch sichern und Geld & Energie sparen!

DMit der jüngsten Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) setzt die Bundesregierung einen weiteren Meilenstein zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Förderung nachhaltiger Energiequellen in Deutschland. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu verstärken und die Bürokratie für Unternehmen und Privatpersonen zu reduzieren.

Erhöhte Anforderungen und Förderungen

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer aktuellen Pressemeldung schreibt, bringt die Novelle insbesondere für Unternehmen neue Anforderungen mit sich. Energieintensive Betriebe sind nun stärker gefordert, regelmäßige Energieaudits durchzuführen und Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen. Dies betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen, die ihre Energiebilanz verbessern müssen. Gleichzeitig bietet das Gesetz bessere finanzielle Anreize, um Investitionen in erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windenergie attraktiver zu machen.

Ein wichtiger Aspekt der neuen Regelungen ist der Abbau von bürokratischen Hürden. So werden beispielsweise die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windkraftanlagen vereinfacht und die Umsatzsteuer auf private Photovoltaikanlagen gestrichen. Diese Maßnahmen sollen die Akzeptanz und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen.

Rolle der Energieberater

Energieberater spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Sie unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen zu erfüllen und beraten bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Energieeinsparung. Die Cornelius Ober GmbH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Energieberatung, energetische Sanierung und Fördermittelberatung an, um Unternehmen und Privatpersonen bei der Verbesserung ihrer Energiebilanz zu unterstützen.

Die Bundesregierung betont, dass die Energiewende nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Akteure erfolgreich sein kann. Energieberater, Unternehmen und Privatpersonen müssen gemeinsam an der Umsetzung der neuen Vorgaben arbeiten, um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

Die Cornelius Ober GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um die neuen Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes erfolgreich umzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie sich individuell beraten, wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können.

+49 (0) 3691 – 24902-0 | kontakt@c-ober.de | kostenfreies Auftaktgespräch beauftragen | Fördermittelberatung | Über uns | Newsletter

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