Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im April die Veränderung von Durchführungsverordnungen im Energie- und Stromsteuerrecht geplant. Außerdem wird auch die neue Energiesteuer-Transparenzverordnung für einen größeren verwaltungstechnischen und administrativen Aufwand sorgen. Wir stellen die Pläne der Bundesregierung einmal genauer vor und zeigen wie Sie davon profitieren können.
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Gerade in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sind energie- und stromsteuerliche Regelungen von enormer Bedeutung. Deshalb ist sowohl für Planer als auch für Betreiber der KWK-Anlagen umfangreiches und vor allem auch aktuelles Wissen über das Energie- und Stromsteuergesetz und die einzelnen Durchführungsverordnungen zwingend notwendig (abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter).
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden im April sowohl die Neufassung von Durchführungsverordnungen und die „Verordnung zur Umsetzung von unionsrechtlichen Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenz-Pflichten“ in Kraft treten. Beide werden erhebliche Auswirkungen für Betreiber von BHKW-Anlagen haben, vor allem in Bezug auf die Administration der Energie- und Stromsteuer sowie im Bereich der Rückerstattung. Zudem gibt es aber auch eine Vielzahl an gerichtlichen Entscheidungen, die von den KWK-Anlagen-Planern und Betreibern beachtet werden müssen.
Mitarbeiter der Cornelius Ober GmbH nehmen regelmäßig an Weiterbildungen für TGA-Fachplaner teil und können Planer, BHKW-Anlagen-Betreiber und Mitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen umfassend über die neuen Durchführungsbestimmungen informieren. Da der BAFA- und KfW-qualifizierte Energieberater Herr Ober nicht nur als TGA-Fachplaner, sondern auch als Energie- und Fördermittelberater bundesweit tätig ist, profitieren Sie auch in diesem Bereich von seinen umfangreichen Kenntnissen. So lässt sich beispielsweise der Austausch der alten Heizungsanlage, die durch ein neues BHKW ersetzt werden soll, auch mit einer umfangreichen energetischen Gebäudesanierung verbinden und somit eine noch größere Energieeinsparung erzielen. Auch verschiedene Förderprogramme stellt er Ihnen gern genauer vor (zur Fördermittelberatung informieren).
Die Beratung bzw. der Informationsaustausch hinsichtlich der neuen Durchführungsbestimmungen und Verordnungen kann beispielsweise bei einem Vor-Ort-Gespräch in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haus, in dem das BHKW eingebaut werden soll, erfolgen.
Sie sind auf der Suche nach einem Full-Service-Energieberater, d.h. einem Partner der Sie von der ersten Idee über mögliche Fördermittel bis hin zur Maßnahmenumsetzung und nachträglichen Betreuung (z.B. einzureichende Unterlagen bei der KfW-Bank) betreut? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
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