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KfW 294 Förderung: KfW-Energieeffizienz-Programm – Abwärme (Kredit)

Bis zu 25 Millionen Euro Darlehen erhalten Unternehmen für Investitionen in die Vermeidung bzw. Nutzung von Abwärme. Wir stellen hier das KfW-Energieeffizenz-Programm „Abwärme – Kredit 294“ einmal genauer vor, beantworten die wichtigsten Fragen und bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung von einem KfW-qualifiziertem und erfahrenem Energieberater.

Kurzbeschreibung

Mit dem KfW-Energieeffizienz-Programm Abwärme – Kredit 294 – werden Unternehmen jeder Größe und auch Freiberufler unterstützt, sofern sie Investitionen in die Vermeidung bzw. in die Nutzung von Abwärme tätigen. Die maximale Darlehenssumme beläuft sich auf 25 Millionen Euro. Zugleich wird unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ein attraktiver Tilgungszuschuss gewährt. Das KfW-Programm ist Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und wird hier im Rahmen der „Offensive Abwärmenutzung“ gefördert.

Was wird gefördert?

Industrielle Anlage mit Rohren und Leitungen

Mit Hilfe von Investitionen in die Gewinnung von Energie aus Abwärme, lässt sich die Umwelt schonen und Energiekosten für das Unternehmen einsparen. Dafür biete die KfW-Bank eine zinsgünstige Darlehenssumme von bis zu 25 Millionen Euro.

Mit dem hier vorgestellten KfW-Energieeffizienz-Programm – Abwärme werden in Deutschland zu tätigende Investitionen in den Neubau, die Modernisierung und die Erweiterung von Anlagen, die der Vermeidung oder Nutzung von Abwärme dienen, unterstützt.

Gefördert wird die innerbetriebliche Vermeidung oder Nutzung von Abwärme, beispielsweise im Rahmen einer

  • Prozessoptimierung,
  • Umstellung des Produktionsverfahrens auf nunmehr energieeffiziente Technologien, die zur Vermeidung respektive Nutzung von Abwärme beitragen,
  • Dämmung bzw. Isolierung bestehender Anlagen, Leitungen und Armaturen,
  • Rückführung entstehender Abwärme in die Produktionsprozesse,
  • Vorwärmung anderer Medien.

Desgleichen werden auch innerbetriebliche Stromeffizienzmaßnahmen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abwärmemaßnahme stehen, gefördert.

Bei einer außerbetrieblichen Nutzung entstehender Abwärme sind sowohl

  • Die Auskopplung der Abwärme als auch
  • Die Verbindungsleitungen zur Abwärmeweiterleitung, beispielsweise durch Einspeisung in bereits vorhandene Wärmenetze

förderfähig. Auch die Verstromung von Abwärme, beispielsweise durch Nutzung der Organic Rankine Cycle (ORC)-Technologie, wird unterstützt.

Förderfähig sind des weiteren Aufwendungen für die Erstellung eines Abwärmekonzeptes, die Kosten für die Umsetzungsbegleitung sowie für das Controlling durch einen externen Sachverständigen, beispielsweise einen KfW-Energieberater.

Was wird nicht gefördert?

  • Die Nutzung von Eigenbausystemen und Prototypen,
  • Maßnahmen, die im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ oder nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ gefördert werden können,
  • Die Vermietung oder Verpachtung der Anlagen für eine wohnwirtschaftliche, gemeinnnützige, kommunale oder landwirtschaftliche Nutzung (Letzteres gilt für die Primärproduktion),
  • Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte (beispielsweise Erwerb aus Eigentum des Ehepartners).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl

  • Mehrheitlich in Privatbesitz befindliche in- und ausländische Firmen aus der gewerblichen Wirtschaft,
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung,
  • Antragsberechtigte Unternehmen, welche im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung tätig sind und Contracting-Dienstleistungen anbieten, sowie
  • Freiberufler.

Wissenswertes zu den Zinssätzen und Laufzeiten

Der individuelle Zinssatz wird von Ihrer Bank ermittelt. Grundlage dafür sind die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens sowie die Qualität der gebotenen Sicherheiten. Die Mindestlaufzeit des Kredites beträgt zwei Jahre.

Höhe des Kredites, Rückzahlungsbedingungen und Tilgungszuschuss

Der maximale Kreditbetrag liegt pro Vorhaben bei 25 Millionen Euro. Er kann für bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten in Anspruch genommen werden, zugleich wird auch der Kreditbetrag zu 100 Prozent ausgezahlt.

Während der tilgungsfreien Zeit sind nur die anfallenden Zinsen zu zahlen. Danach werden gleich hohe vierteljährliche Raten fällig, in die auch die Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag eingerechnet sind. Anhand des Tilgungsplanes und auch des Kontostandes können Sie später jederzeit nachvollziehen, wie hoch bei der jeweiligen Rate der Zinsanteil ausfällt. Dieser reduziert sich im Laufe der Zeit, während der Anteil der Tilgung steigt. Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann der Kredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Die Rückzahlung des Darlehens läuft über Ihre Bank. Die Höhe der Raten und den Tilgungsplan können Sie mit einem Tilgungsrechner berechnen lassen. Aber auch Ihre Bank steht Ihnen hier beratend zur Seite.

Je nach Maßnahme und Größe des Unternehmens variiert die Höhe des Tilgungszuschusses. Dieser liegt zwischen 30 und 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. KMU bekommen zusätzlich einen 10-prozentigen Bonus auf die förderfähigen Investitionskosten respektive Investitionsmehrkosten. Details dazu sind dem Merkblatt zu entnehmen, gern berät Sie aber auch die Cornelius Ober GmbH oder Ihre Hausbank darüber.

Gutgeschrieben wird der Tilgungszuschuss, sobald Sie nach der Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Bestätigung eingereicht haben. Wenn wir von der Cornelius Ober GmbH die Durchführung der Maßnahme begleitet haben, stellen wir Ihnen diese Bestätigung aus. Der Tilgungszuschuss reduziert die noch bestehende Kreditschuld und führt zugleich zu einer Verkürzung der Laufzeit des Darlehens.

Welche Sicherheiten Sie für die Inanspruchnahme des Darlehens leisten müssen, regeln Sie gemeinsam mit Ihrer Bank.

Hinweise zu den beihilferechtlichen Regelungen und zur Kombination mit anderen Fördermitteln

Der zinsverbilligte Kredit und der Tilgungszuschuss werden als Subventionen angesehen, sind also im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen anzusehen. Für diese gelten Höchstgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen.

Unter Beachtung der Beihilfegrenzen ist eine Kombination mit anderen Fördermitteln zulässig. Allerdings ist eine Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z. B. aus anderen Förderprogrammen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen) für die gleiche Maßnahme nicht zulässig.

So gehen Sie am Besten vor

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass ein Experte für Energieeffizienz hinzugezogen wird, der die Maßnahme gemeinsam mit Ihnen plant. Dieser Experte muss in der von der Deutschen Energieagentur eingerichteten Energieeffizienz Experten Liste verzeichnet sein. Herr Ober von der Cornelius Ober GmbH wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienz Experte zugelassen und darf eine solche Beratung und Planung vornehmen. Entscheiden Sie sich für einen Experten der nicht in die Liste eingetragen wurde, wird das zinsgünstige Darlehen nicht bereitgestellt.

Bevor Sie mit den Investitionsmaßnahmen beginnen können, suchen Sie sich einen Finanzierungspartner aus. Dieser beantragt dann das Darlehen für Sie und legt in Absprache mit Ihnen die Konditionen fest. Sobald der Kreditantrag bei der KfW eingegangen ist, überprüft diese die Unterlagen und trifft eine Entscheidung über die Förderung.

Schließen Sie nun den Kreditvertrag ab und beginnen mit der Maßnahme.

Sobald die Arbeiten durchgeführt wurden, reichen Sie die entsprechende Bestätigung des Energieeffizienz Experten, in unserem Fall der Cornelius Ober GmbH, ein. Sobald diese Bescheinigung der KfW vorliegt, wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.