Die Kommunen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Förderprogrammes zusammenzuschließen und durch die Unterstützung durch ein Netzwerkteam Ressourcen- und vor allem Energieeinsparungen zu verifizieren und umzusetzen. Initiiert werden sollen die Energie- und/oder Ressourceneffizienznetzwerke von Netzwerkexperten für Energie- und Ressourceneffizienz, die entsprechende Kenntnisse gegenüber dem BAFA nachgewiesen haben. Sie sollen geeignete Maßnahmen zur Verringerung des Energie- und/oder Ressourcenverbrauchs verifizieren, und die Umsetzung von selbst gesetzten Einsparzielen begleiten.
Der Netzwerkmanager ist sowohl Teamverantwortlicher als auch Empfänger der Fördermittel. Zu jedem Netzwerk gehört ein Energieberater oder ein Ressourceneffizienzberater, der die Kommunen unterstützt. Des weiteren wird ein Moderator eingesetzt, der für einen professionellen und moderierten Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gewährleistet.
Mit dem Förderprogramm sollen externe Netzwerkexperten für Energie- und Ressourceneffizienz als Team tätig werden und die Kommunen sowohl beim Aufbau als auch beim Betrieb der Netzwerke unterstützen.
Wer ist antragsberechtigt?
Als antragsberechtigt gelten sowohl natürliche als auch juristische Personen, welche als Netzwerkmanager die fachliche Kompetenz, die erforderliche Zuverlässigkeit sowie ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen verfügen, die zum Aufbau und zum Betrieb des Netzwerkes notwendig sind. Wird der Antrag durch eine juristische Person eingereicht, muss ein Ansprechpartner festgelegt werden.
Was wird gefördert?
Finanziell unterstützt wird die Gewinnung einzelner Kommunen und/oder Verwaltungseinheiten der Landkreise zur Einrichtung eines Netzwerkes (sogenannte Gewinnungsphase) sowie dessen Aufbau und mehrjähriger Betrieb (Netzwerkphase).
Wie hoch fällt die Förderung im Einzelnen aus?
Es wird eine Projektförderung auf Ausgabenbasis vorgenommen, der Antragsteller erhält hierbei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Während der Gewinnungsphase sind sämtliche Sachausgaben, die für die Akquise der Netzwerkteilnehmer anfallen und zugleich angemessen sind, förderfähig. Bezuschusst werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal allerdings 3.000 Euro pro Netzwerk-Projekt, sofern dieses nur einen von beiden Schwerpunkten (Energieeffizienz und Ressourceneffizienz) hat. Hat das Netzwerk beide Schwerpunkte, wird ein Zuschuss von maximal 6.000 Euro an den Netzwerkmanager gezahlt.
Unabhängig von einer Förderung der Gewinnungsphase kann auch nur eine Förderung in der Netzwerkphase beantragt werden. Im ersten Jahr der Netzwerkphase werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernommen, wobei der Höchstbetrag auf maximal 20.000 Euro pro Netzwerk gedeckelt ist. In den darauffolgenden Jahren werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, maximal allerdings 10.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer, sofern nur ein Schwerpunkt gewählt wurde, bei zwei Schwerpunkten liegt die Fördersumme bei maximal 15.000 Euro pro Teilnehmer. Beteiligen sich alle Kommunen eines Landkreises, liegt die maximale Zuwendung bei 360.000 Euro, sofern sich nur für einen Schwerpunkt entschieden wird, ansonsten bei maximal 540.000 Euro.
Die Zuwendung wird an den Netzwerkmanager als sogenannten Erstempfänger überwiesen. Dieser ist dann für die Weiterleitung der Gelder an die einzelnen Netzwerkpartner zuständig. Das gegründete Netzwerk ist im Übrigen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) anzusehen.
So läuft das Antragsverfahren ab
Der Förderantrag muss in schriftlicher Form beim BAFA eingereicht werden. Dafür stellt diese Behörde auf seiner Internetseite die notwendigen Formulare zum Download bereit. Nach sorgfältiger Prüfung der Formulare und eventueller Anforderung weiterer Informationen erlässt das BAFA den Zuwendungsbescheid. Erst wenn dieser Bescheid vorliegt, darf mit dem Projekt begonnen werden.
Spätestens drei Monate nach Ablauf des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums, besser aber noch gleich nach Abschluss der Maßnahme, sind die Verwendungsnachweisunterlagen an das BAFA weiterzuleiten. Für die Gewinnungsphase beträgt der Bewilligungszeitraum neun Monate, für die Netzwerkphase liegt er bei drei Jahren. Zugleich sind bei der Förderung in der Netzwerkphase Zwischenverwendungsnachweise notwendig. Diese müssen spätestens drei Monate nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres beim BAFA eingereicht werden.