KfW-Förderbedingungen für Brennstoffzellen-Systeme mit einer neuen Richtlinie aktualisiert
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Förderung für Brennstoffzellensysteme (KfW-Produkt 433) mit Einführung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Nun werden auch Unternehmen für Nichtwohngebäude gefördert, während sich die Förderbedingungen oder das Antragsverfahren im Wesentlichen nicht verändern, so die KfW.
Richtlinie zur Brennstoffzellenförderung ab Juli geändert
Ab dem 1. Juli 2021, zum Start der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), hat die KfW die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt und das Merkblatt aktualisiert (PDF, 777 KB; öffnet in neuem Fenster).
Auch Großunternehmen, die Brennstoffzellensysteme in ein Nichtwohngebäude installieren wollen, können die Förderung ab sofort in Anspruch nehmen. Große Änderungen der Förderbedingungen oder des Antragsverfahrens gibt es allerdings nicht. Die Anträge für eine Förderung der Brennstoffzellen in Höhe von bis zu 34.300 Euro pro Einheit seien wie gewohnt zu stellen. Gefördert wird der Einbau in neuen als auch in bestehenden Gebäuden. Darüber hinaus kann die Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude beantragt werden.
Weitere Änderungen
Die neue Richtlinie ist ab dem 1. Juli zusammen mit dem Merkblatt und den technischen Mindestanforderungen Vertragsbestandteil. Bisher betrug die Frist für die Bestätigung nach Durchführung bzw. den Nachweis der Inbetriebnahme 12 Monate. Nun wurde die Frist auf 18 Monate verlängert.
Des Weiteren werden bestehende Regelungen der neuen Richtlinie und des Merkblattes konkretisiert und die Anforderungen an ein Brennstoffzellensystem angepasst. Unternehmen sind dazu verpflichtet, alle erzeugten Wärmemengen und Energieverbräuche mechanisch zu erfassen. Alle förderfähigen Brennstoffzellensysteme müssen spätestens ab 2023 mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet werden.
Ersterwerber eines sanierten oder neuen Wohngebäudes haben ebenfalls Anspruch auf die Förderung für ein bereits eingebautes Brennstoffzellensystem. Der Antrag muss noch vor dem Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden, um innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme die Förderung zu erhalten. Der Käufer hat die Möglichkeit, den geforderten Vollwartungsvertrag selbst abzuschließen oder den bestehenden Verwaltungsvertrag vom Verkäufer zu übernehmen.
Auch wichtig: Der beauftragte Energieeffizienz-Experte muss wirtschaftlich unabhängig sein. Die Cornelius Ober GmbH ist Ihr Energieberater zur BEG und unterstützt sowohl Privatpersonen und Unternehmen als auch Städte und Kommunen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen mit staatlichen Fördermaßnahmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen kostenlosen Auftaktgespräch zum BEG.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!