Welche Heizkessel müssen 2017 ausgetauscht werden?
In der EnEV 2017 ist vorgeschrieben, dass Heizkessel, die mehr als 30 Jahre in Betrieb sind, ausgetauscht werden müssen. Aktuell trifft dies für Anlagen zu, die vor 1987 installiert wurden. Petra Hegen vom Informationsprogramm Zukunft Altbau schätzt, dass für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen in diesem Jahr austauschpflichtig sind.
Meist lohnt sich ein Austausch bereits vor dem Fristende, denn die Heizungsanlagen bergen nicht nur ein höheres Ausfallrisiko, sondern sind meist auch unwirtschaftlich. Deshalb kann ein Austausch bereits ab 20 Betriebsjahren angeraten sein.
Drei Millionen weitere Heizkessel liegen nahe an der Altersgrenze
Eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ergab, dass rund 21 Prozent aller aktuell noch in Betrieb befindlichen Heizungsanlagen vor dem Jahr 1990 eingebaut wurden. Insgesamt werden in Deutschland etwa 21 Millionen Heizkessel betrieben. Der Anteil über 30 Jahre alter Kessel wird auf über eine Million geschätzt.
Bei diesen Heizkesseln ist ein Weiterbetrieb möglich
Nicht alle Heizungsanlagen, die seit 30 Jahren in Betrieb sind, müssen ausgetauscht werden. Unter die Austauschpflicht fallen nur Konstanttemperaturkessel, die es auf eine Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt bringen. Dagegen dürfen Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel weiter betrieben werden.
Eine weitere Ausnahme gilt für Ein- oder Zweifamilienhäuser, die schon länger im Besitz der Familie sind. Haben die Gebäude weniger als drei Wohnungen, von denen eine der Eigentümer zum Stichtag 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gilt für diese Gebäude auch keine Austauschpflicht. Nach einem Eigentümerwechsel muss der Heizkessel dann innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden. Dies wird beispielsweise durch den zuständigen Schornsteinfeger kontrolliert.
Hier finden Sie Informationen zum Baujahr des Heizkessels
Zuerst einmal können Sie auf dem Typenschild nachsehen, der auf dem Kessel angebracht ist. Auf dem Typenschild finden sich Informationen zum Hersteller, zum Baujahr und zur Leistung der Anlage. Informationen zum Alter des Heizkessels finden Sie auch im Protokoll des Schornsteinfegers, in den Bauunterlagen und Datenblättern sowie eventuell noch vorhandenen Rechnungen. Beauftragen Sie auch gerne unseren TGA-Fachplaner und Experten für Gebäudetechnik, Herrn Cornelius Ober, mit der Planung und Prüfung von Möglichkeiten, für staatliche Förderungen beim Umbau Ihrer Heizungsanlage hin zu Heizen mit Erneuerbaren Energien.
Danke für die guten Tipps zum Heizkesseltausch. Unser Vermieter hatte diese Jahr den Heizkessel ausgetauscht. Jetzt ist alles über das Internet wartbar. Leider ist es auch auch nur noch komplett wartbar, wenn der Techniker Zugriff darauf hat. So war bei der letzten Havarie leider niemand von Energieversorger zu erreichen, was zur Verlängerung der Reparatur führte.
Danke für den Beitrag bezüglich der Heizungsanlagen und Heizkessel. Die ist mir komplett neu, ich hatte keine Ahnung dass diese erst nach 30 Jahren Gebrauch ausgetauscht werden müssen. Ich werde es auf jeden Fall anwenden können, wenn ich meinen Konstanttemperaturkessel ersetzen lassen!
Bekannte müssen jetzt auch eine Ölkesselsanierung durchführen lassen. Durch die neuen gesetzlichen Vorschriften muss unsere Heizung bestimmt auch bald erneuert werden. Die Umweltauflagen sind in der Vergangenheit leider immer strenger geworden.
Wir haben ein Haus gekauft, in dem eine Ölheizung installiert ist. Der Verkäufer hat die Wartung regelmäßig gemacht. Trotzdem ist der Heizkessel schon circa 30 Jahre alt, daher werden wir diesen lieber austauschen.
Danke für den Beitrag über den Austausch von Heizkesseln. Wir möchten nächstes Jahr einen Thermentausch vornehmen lassen, da die Gastherme schon sehr alt ist. Interessant, dass mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen im Jahr austauschpflichtig waren.