Beihilfe von der EU – Subventionen für Eisenbahnunternehmen genehmigt
Die im elektrischen Schienenverkehr tätigen Eisenbahnunternehmen können jetzt durch neue staatliche Subvention ihre Energieeffizienz, d.h. den Energieverbrauch je Tonnenkilometer oder Passagier, verbessern. Durch die Regelung werden bis zu 50 Prozent aller Kosten für Maßnahmen zur Energieeffiziensteigerung, wie automatisierter Lösungen oder dem Erwerb moderner Hybridlokomotiven, vom Staat erstattet.
Nach den EU-Beihilfevorschriften hat die Europäische Kommission eine deutsche Regelung zur Subvention von Eisenbahnunternehmen genehmigt, durch welche die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene gefördert wird. Recht auf Subvention haben alle Eisenbahnunternehmen, die in energieeffiziente Technologien investieren und dadurch zur Verringerung der CO2-Emissionen einen Beitrag leisten.
Dafür müssen die Eisenbahnunternehmen alljährlich nachweisen, dass sich ihre Energieeffizienz gegenüber dem Vorjahr um mindestens 1,75 Prozent verbessert hat, um eine solche staatliche Förderung zu erhalten. Ab dem Jahr 2020 gelten dann neue Vorgaben für die Eisenbahnunternehmen, da sie eine verbesserte Energieeffizienz um mindestens 2 Prozent nachweisen müssen, um förderfähig zu sein. Eine Energieberatung können sich Eisenbahnunternehmen unter anderem auch bei uns einholen (Kontakt). Informationen zu weiteren Energieeffizienzprogrammen und staatlichen Förderungen für Unternehmen finden Sie regelmäßig auch auf unserem Blog oder nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Newsletter zu Themen wie energetische Förderungen, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien (hier abonnieren).
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