Thüringer Landesregierung mit neuem Förderprogramm für Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern
Voraussetzung für die neue Förderung ist, dass der so gewonnene Strom den Mietern zur Verfügung steht. Zugleich fördert die Stadt Erfurt Power-to-Heat-Anlagen, Solarstromanlagen sowie Stromspeicher, ist aber auch Bürgerenergiegenossenschaften bei Ausschreibungen behilflich.
Nachdem sich bereits die Stadt Düsseldorf zur Unterstützung von Mieterstrom sowie Speicherinstallationen entschieden für Gewerbetreibende entschieden hat, geht die Landesregierung Thüringens noch einen Schritt weiter. Sie richtet ihr Augenmerk auf den gesamten Energieverbrauch. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft äußerte sich dahingehend, dass „Thüringens neues Förderprogramm ein klares Bekenntnis zur Solarenergie“ sei und die schmerzhaften Lücken, welche auf Bundesebene zu verzeichnen sind, überbrücke, berichtet „Solarify“.
Natürlich kann die Landesregierung die Regelungen im Erneuerbare Energien Gesetz nicht umgehen. Sie setzt aber auf die Unterstützung der Mieterstromprojekte, Solarstromanlagen sowie Stromspeicher. Zugleich soll es eine Unterstützung geben, wenn der eigene Solarstrom für die Wärmegewinnung genutzt wird. Zugleich möchte die Landesregierung den Bürgerenergiegenossenschaften bei den Ausschreibungen helfen. „Die Anforderungen an EEG-Ausschreibungen sind hoch und für Bürgerenergiegenossenschaften finanziell kaum leistbar“, so Anja Siegesmund, Landesumweltministerin Thüringens.
Die Förderung im Einzelnen
Die Landesregierung übernimmt 80 Prozent der Finanzierungskosten von Gutachten, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Studien sowie weiteren Beratungsleistungen, wie sie für die Ausschreibungen im Rahmen des EEG 2017 erforderlich sind.
Anträge können sowohl von den Einwohnern Thüringens, allen Kommunen inklusive deren Eigenbetrieben, KMU, Energiegenossenschaften, Wohnungsgenossenschaften, Vereinen und gemeinnützigen Gesellschaften des Landes bei der Thüringer Landesbank eingereicht werden. Bis zu 40 Prozent der Investitionskosten werden durch das Land übernommen. Erfolgt eine Kombination, wird ein Zuschuss von maximal 50 Prozent gewährt. Die maximale Zuschusshöhe pro Projekt liegt bei 100.000 Euro. Zugleich muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein und der Investitionsbetrag bei mehr als 1.000 Euro liegen. Bei Stromspeichern muss eine Eigenverbrauchsquote von zumindest 60 Prozent erzielt werden.
Bei der Nutzung des Solarstroms für die Wärmegewinnung und dessen Speicherung müssen bei einer sogenannten Power-to-Heat-Anlage 60 Prozent der benötigten Energiemenge selbst erzeugt werden, die anderen bis zu 40 Prozent können aus dem Netz entnommen werden.
Mieterstromanlagen werden mit einem Investitionszuschuss von 80 Prozent gefördert. Auch hier liegt die maximale Fördersumme bei 100.000 Euro pro Projekt. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Mieter von den Preisvorteilen selbst erzeugter Energie profitieren. Damit nicht der Vermieter oder Anlagenbetreiber von den Vorteilen profitiert, muss der Arbeitspreis für den erzeugten Mieterstrom mindestens einen Cent pro Kilowattstunde unter dem günstigsten Preis des Grundversorgers liegen. So wird gewährleistet, dass viele Mieter den Solarstrom nutzen und dieser nicht ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Selbstverständlich unterstützt die Cornelius Ober GmbH das neue Förderprogramm und bietet dazu umfangreiche Beratungsdienstleistungen an. Welche dies im Einzelnen sind, können Sie unserer Webseite hier entnehmen. Gern informieren wir Sie dazu aber auch in einem persönlichen Gespräch.
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Cornelius Ober
Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH
Eisenach /Thüringen
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