Inkrafttreten des neuen Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes zum 01. Januar 2016 geplant
Mit Inkrafttreten des neue Kraft-Wärme-Kopllungsgesetzes (KWK-Gesetz) zum 01. Januar 2016 heißt es für Energieberater sich rechtzeitig über Inhalte, Formulare, Zertifizierungen und mögliche Förderungen zu informieren. Dafür werden jetzt deutschlandweit Weiterbildungen für Energieberater angeboten.
Bereits am 23. September 2015 stellte die Bundesregierung den Entwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz der Öffentlichkeit vor. In erster Lesung wird der Gesetzentwurf nun am 06. November 2015 vom Deutschen Bundestag beraten und aller Wahrscheinlichkeit nach zum 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Um Planer, Energieberater und andere Interessenten rechtzeitig zu schulen, werden im November und Dezember 2015 von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum mehrere Intensivseminare angeboten, die das neue KWK-Gesetz zum Inhalt haben. Geplant sind bislang Termine in Stuttgart (05.11.2015), Berlin (10.11.2015), Frankfurt am Main (19.11. und 15.12.2015), Essen (24.11.2015) und Hannover (10.12.2015). Die Veranstaltungen in Essen und Berlin werden am Folgetag durch Intensivseminare zum Thema „Steuerliche Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagenbetreiber in der Praxis“ ergänzt.
In den Seminaren zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden alle relevanten Fragestellungen erörtert. Dazu gehören unter anderem die EEG-Umlage auf die Eigenstromverwendung, Mieterstromkonzepte, die Wärmelieferverordnung und die Direktvermarktung von KWK-Strom. Beispielhafte Berechnungen sollen die zukünftige KWK-Förderung und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der jeweiligen KWK-Anlage darlegen.
Die Auswirkungen der neuen Regelungen, aber auch deren Hintergründe werden im Seminar ebenfalls behandelt. Gleiches gilt für die Administration des KWK-Gesetzes, zu der die Anmeldung, Zertifizierung und die Meldepflichten gehören. Ein weiterer Referentenvortrag wird Fördermöglichkeiten, beispielsweise durch das Mini-KWK-Impulsprogramm, zum Inhalt haben.
Das Intensivseminar wird als Weiterbildung für Energieberater zertifiziert. Es besteht die Möglichkeit, es für die Eintragung bzw. Verlängerung in der „Energieeffizienz-Experten-Liste“ für Förderprogramme des Bundes zu nutzen. Dazu erhält jeder Teilnehmer eine entsprechende Bescheinigung und den automatisch ausgestellten Weiterbildungs-Code.
Auch unser Cornelius Ober GmbH wird sich in Sachen KWK-Gesetz entsprechend weiterbilden und Interessierten gerne bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen (Kontakt).
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