Neue Vergütungssätze und Steuervorteile:
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Neue Vergütungssätze und Steuervorteile:
Seit diesem Jahr profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaikanlagen von besseren Konditionen dank der Neufassung des EEG. Neben höheren Vergütungssätzen gibt es auch Steuererleichterungen. KfW-Kredite stehen für die Finanzierung zur Verfügung.
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Seit Beginn dieses Jahres profitieren Betreiber von Haus-Photovoltaikanlagen durch die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) von attraktiveren Rahmenbedingungen. Diese möchten wir hier kurz im Einzelnen vorstellen.
Schon seit Mitte des Jahres 2022 gibt es höhere Vergütungssätze für Strom, der aus Anlagen gewonnen wird, welche seitdem ihren Betrieb aufgenommen haben. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und zur Volleinspeisung.
„Wohnhaus mit moderner Haus-Photovoltaikanlage, profitierend von den Neuerungen des EEG 2023. (Symbolbild)
Bei der Einspeisung v on Überschüssen, die mit Anlagen zur Eigenversorgung erzielt wurden, gibt es folgende Vergütungen:
Bei Anlagen, die der Volleinspeisung des Stroms dienen, wird abhängig von der Leistung folgende Vergütung gewährt:
Damit die Besitzer der Haus-PV-Anlagen dauerhaft von der höheren Vergütung profitieren, muss die Anlage vor der Inbetriebnahme und jedes Jahr bis spätestens zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeise-Anlage gemeldet werden.
Die Energieexpertin der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, Carina Vogel, äußerte in einer Pressemitteilung, dass es für die meisten Verbraucher am wirtschaftlichsten sei, ihren selbst erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen. Sie könnten zudem über eine Kombination mehrerer Anlagen nachdenken. So sei es denkbar, eine kleine Anlage, die einen hohen Eigenverbrauchsanteil hat, mit einer größeren Anlage zu kombinieren, die der Volleinspeisung dient.
Neu ist auch, dass Anlagen, die erst kürzlich in Betrieb genommen wurden und eine Leistung von bis zu 25 Kilowatt haben, und ältere Anlagen, deren Leistung bei maximal sieben Kilowatt liegt, ihr Potenzial nun voll ausschöpfen können. Auch sie können jetzt den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und sind nicht mehr, wie bis Ende 2022 vorgeschrieben, auf 70 Prozent ihrer Nennleistung zu drosseln.
Des Weiteren gibt es für Besitzer von Haus-PV-Anlagen auch bei der Einkommenssteuer für das Jahr 2023 Erleichterungen. So sind PV-Anlagen, die eine Leistung von bis zu 30 Kilowatt haben, ab diesem Jahr steuerfrei. Es muss also weder Einkommens- noch Mehrwertsteuer gezahlt werden. Dabei ist es egal, ob die Anlage auf oder an einem Einfamilienhaus, auf einer Garage, einem Carport oder auf beziehungsweise an einem Nebengebäude installiert wurde..
Für die Finanzierung der Photovoltaikanlage sowie deren Batteriespeicher können Kredite aus dem KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ in Anspruch genommen werden. Einzelne Bundesländer und Kommunen haben zudem eigene Förderprogramme aufgelegt. Zu beachten ist, dass die Förderanträge vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen.
Bereit für eine energieeffiziente Zukunft mit attraktiven Vorteilen? Die Cornelius Ober GmbH steht Ihnen mit umfassender Expertise im Bereich Photovoltaik zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein kostenfreies Auftaktgespräch und lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschreiten!
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