Änderungen bei der Eingruppierung und Förderung von KfW-Effizienzhäusern
Die KfW-Bank vermeldet Änderungen der Effizienzhaus-Klassen. Ab April 2016 wird das KfW-Effizienzhaus 70 Standard und ein neues Effizienzhaus 40 Plus eingeführt. Der Begriff „Passivhaus“ kommt in Zukunft nicht mehr vor. Alle Neuigkeiten gibt es hier zum nachlesen.
Wie jetzt bekannt wurde, hat die KfW-Bank ab April 2016 Änderungen der Effizienzhaus-Klassen und deren Förderung vorgesehen. So ist unter anderem die Einführung eines Effizienzhauses 40 + sowie eine höhere Fördersumme angedacht, während KfW-Effizienzhäuser 70 als Standard angesehen werden.
KfW-Effizienzklasse 70 wird Standard
Wer sich bislang für die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses 70 entschieden hat, konnte von einer Förderung profitieren. Ab nächstem Jahr wird dieser Haustyp als Standard angesehen und nicht mehr gefördert. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Anforderungen der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) 2016 in etwa denen des Effizienzhauses 70 entsprechen. Förderanträge können noch bis zum 31. März 2016 eingereicht werden.
Günstigere finanzielle Konditionen
Wer sich für die Errichtung eines Effizienzhauses (EH) 55, 40 oder gar 40 Plus (was darunter zu verstehen ist, erläutern wir im nächsten Abschnitt) entscheidet, kann nun eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Bislang war der Kredit auf 50.000 Euro begrenzt.
Bei einer 20- oder 30-jährigen Laufzeit des Darlehen ist nunmehr die Wahl einer 20-jährigen Zinsbindungsvariante möglich.
Neu im Programm – das KfW-Effizienzhaus 40 Plus
Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus soll zum 01. April 2016 eingeführt werden. Es umfasst identische Anforderungen an den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf wie das Effizienzhaus 40, wartet aber mit einigen weiteren technischen Mindestanforderungen auf. So ist derzeit vorgesehen, dass das EH 40 Plus zudem über folgende Ausstattungsmerkmale verfügen muss:
- Stromerzeugende Anlage, die auf der Basis erneuerbarer Energien arbeitet,
- Ein stationäres Batteriespeichersystem zum Speichern des gewonnenen Stromes,
- Eine Lüftungsanlage mit integrierter Wärmerückgewinnung (Wärmerückgewinnungsgrad muss bei mindestens 80 Prozent liegen),
- Visualisierung von Stromerzeugung und -verbrauch durch ein Benutzerinterface.
Begriff Passivhaus kommt im neuen Programmnamen nicht mehr vor
Dies werden vor allen Dingen Bauunternehmen bemerken, die ihre Häuser bislang als Passivhäuser beworben und auf deren Vorteile hingewiesen haben. Wurde dieser Haustyp bislang als „KfW-Effizienzhaus 40 (inklusive Passivhaus)“ bezeichnet, so spricht man dann – wenn es bei der jetzt vorgesehenen Regelung bleibt – nur noch vom KfW-Effizienzhaus 40.
Bislang steht in den Merkblättern der KfW-Bank der Eintrag, dass der Jahres-Primärenergiebedarf sowie der Jahres-Heizwärmebedarf mit einer derzeit aktuellen Version des „Passivhaus-Projektierungspakets (PHPP)“ durch einen hinzugezogenen Sachverständigen nachgewiesen werden musste. In Zukunft ist der Nachweis für ein Passivhaus entsprechend der Bilanzierungsvorschriften für KfW-Effizienzhäuser zu verbringen.
Der Jahres-Primärenergiebedarf sowie der Transmissionswärmeverlust (bezogen auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes) sind auf der Basis der Bilanzierungsvorschriften für ein KfW-Effizienzhaus der Typenklassen 55, 40 oder 40 Plus zu ermitteln. Da das PHPP ab April 2016 nicht mehr als Nachweis dienen kann, befürchtet mancher Experte, dass dieser Haustyp kaum noch eine Nachfrage generieren wird.
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