Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gartenbaubetrieben werden ab Januar 2016 gefördert
Mit dem „Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ hat die Bundesregierung nun ein neues Förderprogramm für Investitionen und Beratungsdienstleistungen im Gartenbau- und Landwirtschaftssektor aufgelegt. Gärtnerische Produktionsbetriebe, aber auch Landwirtschaftsbetriebe können Mittel aus diesem Programm ab dem 01. Januar 2016 in Anspruch nehmen. Das Förderprogramm ist in den „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE)“ eingebettet.
Am 02. November 2015 wurden die Richtlinien des Programms von der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Maria Flachsbarth Herrn Joachim Ruckwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, sowie Herrn Jürgen Mertz, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG), in Berlin überreicht. Der ZVG macht sich seit vielen Jahren für eine energieeffiziente Produktion im Bereich des Gartenbaus stark und wies mehrfach auf die Notwendigkeit entsprechender Förderprogramme hin.
Gerade bei Gartenbaubetrieben ist die Verbesserung der Energieeffizienz von enormer Wichtigkeit.
Schon durch das bislang durchgeführte Verbundprojekt „Zukunftsinitiative NiedrigEnergieGewächshaus (ZINEG)“ wurden interessante und zugleich sehr wertvolle Forschungsergebnisse gewonnen, die nun laut ZVG-Präsident Mertz mit dem vorliegenden Förderprogramm der Bundesregierung ihre praxisnahe Umsetzung erfahren und zugleich über eine solide finanzielle Basis verfügen.
Das Bundesprogramm wird für das Jahr 2016 mit 15 Millionen Euro ausgestattet, für 2017 und 2018 ist eine Aufstockung um 10 Millionen auf dann jeweils 25 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen des NAPE sind auch Verkaufsgewächshäuser förderfähig. Dies wurde dem ZVG-Präsidenten Jürgen Mertz im Rahmen eines persönlichen Gespräches durch den Bundesminister für Wirtschaft, Herrn Sigmar Gabriel, am 23. Oktober 2016 bestätigt. Die Förderung soll im Rahmen der entsprechenden KfW-Förderprogramme erfolgen.
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