Neu- und Altbauen: Neue Vorgaben zur Energieeffizienz ab 1.Mai 2016
Mit dem 01. Mai 2016 tritt eine Novelle der Energieeinspar-Verodnung EnEV in Kraft, die für Neu- und Altbauten zahlreiche Veränderungen und Neuerung mit sich bringt. Bauherren, Hauseigentümer und Planer werden daher in die Pflicht genommen, sich rechtzeitig über die neuen Energieeffizienz-Vorgaben ihrer Immobilien zu informieren.
Hinweis: Dieser Artikel bedarf einer inhaltlichen Überarbeitung. Bis dahin folgende wichtige Information: Die Änderungen treten bereits ab 01. Januar 2016 in Kraft. Dafür bedarf es auch keiner Novelle. Die Änderungen wurden bereits in der EnEV 2013 aufgeführt.
Bauherren, private und gewerbliche Hauseigentümer und Planer von Neubauten müssen sich ab dem 01. Mai 2016 auf Änderungen und Neuerungen zur Gebäude-Energieeffizienz einstellen. Viel Zeit mag man zunächst meinen, wenn sich die Eigentümer rechtzeitig über die Änderungen und Neuerungen in der Verordnung informieren und reagieren.
So wird zum Beispiel der bis 2016 erlaubt Jahres-Primärenergiebedarf nochmals gesenkt. Eine weitere Änderungen ist die Verschärfung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Auch für Eigentümer von Altbauten gibt es wichtige Neuerungen. So ergeben sich ab 01. Mai 2016 Änderungen in der Decken-Dämpflicht. Heizkessel die vor 1984 gebaut wurden, unterliegen ab diesem Stichtag einer Nachrüstpflicht.
Finanzielle Gründe verlangsamen energetische Gebäudesanierung
Die Änderungen und Neuerungen der EnEV für Alt- und Neubauten entspringen aus dem bereits 2010 erstellten Energiekonzept der Bundesregierung. Bis 2050 sollen bei Wohngebäuden in Deutschland 80% der Primärenergie eingespart werden. Bisher liegen die energetischen Sanierungsmaßnahmen deutscher Wohnhäuser aber im Zeitplan zurück. Häufige Begründung der wartenden Eigentümer, was die energetische Gebäudesanierung in Deutschland erheblich verlangsamt, sind finanzielle Gründe.
BMVBS-Studie: Energetische Sanierung lohnt sich aus ökonomischer Sicht
Das Zögern privater und kommerzieller Immobilienbesitzer für eine energetische Gebäudesanierung ist allerdings verwunderlich. Erst kürzlich ergab eine Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt IWU im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMVBS, dass „Energieeinsparmaßnahmen in der Regel dann attraktiv sind, wenn an einem Bauteil ohnehin größere Instandhaltungsmaßnahmen anstehen. Zur Finanzierung der energetische Sanierung stehen Eigentümern und Bauherren außerdem umfangreiche Fördermöglichkeiten des Bundesregierung zur Verfügung, wie zum Beispiel die KfW-Förderung „Energieberatung Mittelstand“.
Wer sich mit den Änderungen und Neuerungen der Energieeinsparverordnung EnEV angesprochen fühlt und noch keinen Einstieg in das Thema gefunden hat, dem bieten wir eine Beratung zu diesem Thema. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Förderungen Sie erhalten und welche Maßnahmen an Ihre Immobilie/ Immobilien notwendig sind. Die Experten des Cornelius Ober GmbH agieren deutschlandweit, sind Kfw-zertifziert und spezialisiert auf mittelständische Unternehmen und private Hauseigentümer. Schreiben Sie uns eine Nachricht zur unverbindlichen Kontaktaufnahme oder rufen Sie uns einfach an: +49 (0) 3691 – 24902-0.
Weiterführende Links:
Wohne in einem Mehrfamilenhaus deren beheizung über Gaseinzelthermen ausgeführt wird.Sind im Schnitt ca.25 Jahre alt.
Bekomme in wenigen Tagen ein neue Therme. Kein Brennwertgerät.
Es ist technisch nicht möglich , weil am Kamin noch 3 Gasthermen angeschlossen sind.Bekomme ich eventuell
Probleme wegen der neuen Energieverordnug ?
Sehr geehrter Herr Liepert,
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