Die SAB prüft die Wirtschaftlichkeit der RL EuK/2023 deutlich strenger. Erfahren Sie, warum die doppelte Abschreibungszeit jetzt zum Fallstrick für Ihre Förderung werden kann und wie Sie Ihre Projekte strategisch absichern.
- SAB prüft Wirtschaftlichkeit anhand der doppelten AfA-Zeit.
- Lange Amortisationszeiten führen zu Anhörungsverfahren.
- Reiner Fokus auf Energieeffizienz muss nachgewiesen werden.
- Abgrenzung durch Standardmaßnahmen (kontrafaktisch) möglich.
- Projektumsetzung bleibt bis September 2029 möglich.
Wirtschaftlichkeit im Fokus: Die neue Prüfungspraxis der SAB
Unternehmen in Sachsen, die im Rahmen der Richtlinie Energie und Klima (RL EuK/2023) Investitionen planen, stehen vor einer neuen Herausforderung. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) legt bei der Bewertung von Förderanträgen aktuell einen deutlich verschärften Fokus auf das Prinzip der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“. Was bisher oft als Formsache galt, wird nun zum entscheidenden Nadelöhr im Bewilligungsprozess: Die Amortisationszeit der geplanten Maßnahmen.
Konkret wird von der Bewilligungsbehörde nun unterstellt, dass sich eine förderfähige Energieeffizienzmaßnahme innerhalb der doppelten Abschreibungszeit (AfA) amortisieren muss. Liegt die berechnete Amortisationsdauer darüber, geht die SAB davon aus, dass nicht die Energieeinsparung, sondern andere unternehmerische Investitionsgründe im Vordergrund stehen. Dies kann im schlimmsten Fall zur Ablehnung des Antrags führen, da ausschließlich reine Energieeffizienzmaßnahmen förderfähig sind.
Gefahr für Ihre Förderung?
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Strategische Begründung: So sichern KMU und Industrie ihre Zuschüsse
Trotz dieser strengeren Auslegung besteht weiterhin erheblicher Ermessensspielraum für die Behörde. Um diesen positiv zu beeinflussen, sind Unternehmen und Kommunen gefordert, im Rahmen von Anhörungen professionelle Begründungsszenarien vorzulegen. Es geht darum, nachzuweisen, warum eine Maßnahme trotz längerer Amortisationszeit primär dem Klimaschutz und der Energieeinsparung dient.
Hierbei gibt es mehrere strategische Ansätze: Zum einen können Teilmaßnahmen isoliert betrachtet werden, die einen besonders hohen Beitrag zur Effizienz leisten. Zum anderen ist es möglich, die geplante Investition einer sogenannten „Standardmaßnahme“ gegenüberzustellen (kontrafaktisches Szenario), um den reinen Energieeffizienz-Anteil kostenmäßig sauber abzugrenzen. Auch abweichende Nutzungsdauern der Anlagen können als valide Argumente angeführt werden, um die Wirtschaftlichkeitsrechnung zugunsten des Antragstellers zu korrigieren.
Ausblick und Handlungsempfehlung
Das aktuelle Antragsaufkommen ist hoch, und die Umsetzung der Projekte ist bis zum 30.09.2029 möglich. Angesichts der restriktiveren Prüfung durch die SAB ist eine professionelle Energieberatung bereits in der Konzeptionsphase unerlässlich. Nur eine technisch fundierte und regulatorisch kluge Aufbereitung der Antragsunterlagen schützt vor langwierigen Anhörungsverfahren oder Fördermittelkürzungen. Entscheider sollten bestehende Projektplanungen umgehend auf das Kriterium der „doppelten AfA“ prüfen lassen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Sächsische Energieagentur (SAENA): Aktuelle Informationen zur Richtlinie RL EuK/2023
- Sächsische Aufbaubank (SAB): Förderrichtlinie Energie und Klima
- E-Mail-Mitteilung zum Online-Austausch der Energieberatenden der SAENA vom 02.04.2026
Die verschärften Anforderungen der SAB machen die RL EuK/2023 komplexer, aber nicht unzugänglich. Wir analysieren Ihre Investitionsvorhaben und entwickeln die passende Argumentationsstrategie für Ihren Förderantrag. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Einschätzung Ihres Projekts.









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